PraxisExtra
Die Krankenzusatzversicherung für optimalen Schutz
Der Tarif PraxisExtra wurde von der Zeitschrift ÖKO-Test ausgezeichnet (Ausgabe März 2006). Hierzu finden Sie mehr Informationen unter Rating.
Die Leistungen im Einzelnen:
Zahnersatz, Implantate, Zahnkronen, Inlays
- Erstattung der Aufwendungen bis zu 40 Prozent, zusammen mit der TK-Leistung bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrags. In den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn erstattet die ENVIVAS im Leistungsfall jährlich bis zu 1.000 Euro. Die Summen addieren sich bei Nichtinanspruchnahme. Somit kann der Erstattungsanspruch auf insgesamt 5.000 Euro im 5. Versicherungsjahr wachsen. Ab dem 6. Versicherungsjahr und bei Unfall entfallen die Leistungsgrenzen komplett.
Sehhilfen
- Zuschuss zur Brille oder zu Kontaktlinsen von bis zu 150 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren; Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten einen Zuschuss von bis zu 150 Euro je Versicherungsfall bei Vorleistung der TK.
Heilpraktiker
- Erstattung von 80 Prozent der Aufwendungen für Heilpraktiker inkl. verordneter Arzneien – bis zu 1.000 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Krankenhausaufenthalt
- Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 Euro/Tag für max. 28 Tage im Jahr.
Weltweiter Schutz bei Auslandsreisen
- Bei Auslandsreisen mit einer Dauer von höchstens sechs Wochen: Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Rücktransport entweder bei medizinischer Notwendigkeit oder auf Wunsch, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als zwei Wochen dauern würde.
Hinweise
In dem Zusatzversicherungstarif PraxisExtra können sich nur TK-Mitglieder und ihre mitversicherten Familienangehörigen versichern.
Eintrittsalter, Geschlecht, Leistungsumfang und persönliches Risiko – nach diesen Kriterien richtet sich die Höhe der Prämien von PraxisExtra. Daher findet vor Versicherungsbeginn eine Prüfung Ihres Gesundheitszustandes anhand von Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag statt.
Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt:
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Tarif, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen. Anbieter und Risikoträger ist die ENVIVAS Krankenversicherung AG.


