FAQ zum Antrag und Vertrag
Warum und wie erfolgt eine Gesundheitsprüfung?
Nach Antragsstellung prüfen die privaten Krankenversicherungen die gesundheitlichen Gegebenheiten der zu versichernden Personen. Man spricht daher auch von Gesundheitsprüfung oder Annahmeprüfung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung prüft der Versicherer, ob und unter welchen Voraussetzungen er den Antragsteller und weitere zu versichernde Personen versichern kann. Er kann einen Beitragszuschlag erheben, bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließen oder auch ablehnen.
Daher ist es besonders wichtig die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig zu beantworten und die mit „JA“ beantworteten Fragen detailliert zu beschreiben. Auch die Angaben zum Heilungsprozess sind für die Gesundheitsprüfung entscheidend.
Müssen alle Gesundheitsfragen im Antrag beantwortet werden?
Bitte beantworten Sie alle Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß, da die Angaben für die Berechnung Ihres persönlichen Beitrages erforderlich sind. Falls wir weitere Angaben benötigen, melden wir uns bei Ihnen.
Welche Behandlungen/Erkrankungen müssen im Antrag angegeben werden?
In erster Linie müssen Sie alle ärztlichen Behandlungen angeben. Wichtig für eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrages ist es, dass Sie uns über alle Erkrankungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen informieren, bei denen langfristige medikamentöse Behandlungen oder regelmäßige Kontrolluntersuchungen (nicht die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen) notwendig sind.
Warum findet kein Datenaustausch zwischen der ENVIVAS und der TK über Gesundheitsdaten statt?
Da es sich bei der TK und der ENVIVAS um zwei rechtlich selbstständige Unternehmen handelt, darf aus Datenschutzgründen keine Übermittlung persönlicher Daten stattfinden. Es ist daher notwendig, dass Sie auch bei der ENVIVAS Angaben zu Ihrer Gesundheit machen.
Besonderheit bei der Pflegetagegeldversicherung: Sie brauchen die Leistung nur ein Mal zu beantragen – bei der TK. Den Rest erledigen die TK und die ENVIVAS automatisch: Die TK nimmt die Einstufung in die Pflegestufe vor, die anschließend von der ENVIVAS übernommen wird. Für Sie oder pflegende Verwandte bedeutet das weniger Bürokratie und schnellere Hilfe.
Gibt es Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die von Beginn an vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden bzw. zu einer Ablehnung des Antrages führen?
Unsere Experten prüfen individuell, welche Diagnosen eventuell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden und ob der Vertrag zustande kommen kann. Hierzu benötigen wir genaue Gesundheitsangaben.
In welcher Form werden Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart?
Sofern ein Beitragszuschlag oder ein Leistungsausschluss notwendig wird, erhalten Sie darüber vorab ein Angebot (Ergänzende Vereinbarung), das Sie bei Einverständnis Ihrerseits unterschrieben an uns zurücksenden. Erst nach Ihrer Unterschrift kommt der Vertrag zustande und der Beitragszuschlag oder Leistungsausschluss wird wirksamer Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages.
Bei einem Beitragszuschlag von bis zu 5 Euro pro versicherte Person erhalten Sie kein Angebot. Der Zuschlag wird im Versicherungsschein besonders gekennzeichnet.
Wirken sich spätere, neu auftretende Krankheiten auf die vereinbarten Leistungen aus?
Neu auftretende Erkrankungen, die in keinem kausalen Zusammenhang zu einer vor Vertragsabschluss bestehenden Erkrankung stehen, beeinflussen den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht.
Sehhilfen sind Augengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen. Lesebrillen gehören ebenso dazu, sofern sie der Verbesserung der Sehfähigkeit dienen.
Warum müssen Träger von Sehhilfen einen Beitragszuschlag zahlen?
Wenn Sie bereits eine Sehhilfe tragen, dann ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass Sie während der Vertragslaufzeit eine neue Brille benötigen.
Warum gibt es einen Beitragszuschlag für fehlende Zähne?
Weil die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass fehlende Zähne während der Vertragslaufzeit ersetzt werden.
Kann der Antrag aufgrund meiner fehlenden Zähne abgelehnt werden?
Ab vier fehlenden Zähnen ist Versicherungsschutz nach den Tarifen Praxis, StarterPlus, Dental und VitalXtra nicht möglich.
Müssen auch fehlende Zähne angegeben werden, wenn die Lücke bereits geschlossen wurde - z. B. durch eine Zahnspange in früheren Jahren?
Wenn dies als „Lückenschluss“ erfolgte, bitten wir Sie, dies auf dem Antrag zu vermerken. Ein Beitragszuschlag wird hierfür nicht erhoben.
Wie setzen sich die Tarife der ENVIVAS und deren Leistungen zusammen?
Bei den Tarifen der ENVIVAS handelt es sich um so genannte Kompakttarife, deren Beiträge auf Basis der enthaltenen Leistungen berechnet wurden. Dabei wird jedoch nicht für jeden Leistungsbestandteil ein einzelner Beitrag festgelegt und mit den anderen Bestandteilen addiert. Bei der Berechnung von Kompakttarifen spielt die Mischung der Leistungen eine wichtige Rolle und damit die Wahrscheinlichkeit, in wie weit eine oder mehrere der versicherten Leistungen durch den einzelnen Versicherten in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund können wir Ihnen leider kein Angebot zu einzelnen Leistungsbestandteilen unterbreiten.
Wie werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung berechnet?
In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Beitragsberechnung nach Alter, Geschlecht, Tarif und Gesundheitszustand. Daher kommt es zu individuellen Beiträgen - anders als bei der GKV. Diese berechnet den Beitrag prozentual vom Einkommen.
Wie kann ich meine Kinder absichern?
Speziell für Ihre Kinder bieten wir den Tarif StarterPlus an. Mit diesem Versicherungsschutz ist Ihr Kind gegen einen geringen Beitrag rundum versorgt. Ob Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Auslandsschutz, Unterbringung in einem Zweibettzimmer, Zuschuss für eine Brille/Kontaktlinsen oder der Besuch beim Heilpraktiker, mit all diesen Leistungen stehen wir Ihnen und Ihren Kindern gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir Kinder nach den Tarifen KlinikSpezial, StarterPlus und KHTP im ersten Lebensjahr versichern, sofern gleichzeitig für eine erwachsene Person ein gleichartiger Tarif (zumindest der Tarif Dental) beantragt wurde oder wenn für ein Elternteil bei einem anderen Unternehmen bereits eine private Krankenversicherung besteht. Ab dem 13. Lebensmonat können Kinder unter Vorlage des Untersuchungsheftes (U1-U6) allein versichert werden. Ab dem vollendeten fünften Lebensjahr ist die Versicherung für Ihr Kind ohne Vorlage des Untersuchungsheftes möglich.
Weitere Besonderheit: Ab dem 30. Geburtstag erfolgt ein automatischer Wechsel von dem Tarif StarterPlus in die Tarife PraxisExtra und KlinikSpezial – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Selbstverständlich werden Sie rechtzeitig benachrichtigt und können dieser Fortführung widersprechen. Der Wechsel in nur einen dieser Tarife ist auf Wunsch auch möglich.
Versicherte Kinder bei der ENVIVAS: Laut der Beitragstabelle ändert sich der monatliche Tarifbeitrag mit Vollendung des 14. und 20. Lebensjahres. Kann ich aufgrund dieser Beitragsanpassung kündigen?
Bei dem Beitrag für Kinder und Jugendliche wird keine Alterungsrückstellung gebildet. Dadurch ändert sich der Beitrag mit Vollendung des 14. und später mit Vollendung des 21. Lebensjahres. Hat dieser Alterssprung zur Folge, dass sich der Beitrag erhöht, so kann der Teilvertrag der betroffenen Person außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss uns innerhalb von zwei Monaten nach dem Änderungszeitpunkt vorliegen.
Ich habe bei ENVIVAS einen Antrag/eine Anfrage gestellt. Innerhalb welcher Frist kann ich meine Willenserklärung widerrufen?
Ihre Vertragserklärung können Sie innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn Sie alle Vertragsinformationen (Kundeninformation, Versicherungsbedingungen, Tarifbedingungen und Produktinformationsblatt) sowie den Versicherungsschein erhalten haben.
Die Vertragsinformationen erhalten Sie bei Antragsstellung direkt mit dem Antrag. Haben Sie eine Anfrage gestellt, so erhalten Sie die Vertragsinformationen mit unserem Angebot. Den Versicherungsschein erhalten Sie, wenn Sie unser Angebot angenommen haben.
Ab welchem Zeitpunkt können Leistungen in Anspruch genommen werden?
Grundsätzlich besteht für jeden neuen Vertrag eine dreimonatige Wartezeit. Bei Unfällen und der Auslandsreisekrankenversicherung entfällt die Wartezeit. Für die Inanspruchnahme von Leistungen für Zahnersatz und Entbindung ist eine Wartezeit von acht Monaten zu erfüllen. In der Pflegezusatzversicherung beträgt die Wartezeit 3 Jahre.
Für welche Dauer wird der Versicherungsvertrag geschlossen?
Bei Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (Praxis, KlinikSpezial, StarterPlus, Dental, KHT-Plus, VitalXtra) beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre.
Bei Krankentagegeld-, Pflegekranken- und Auslandsreise-Krankenversicherungen (KT-Plus, PflegePlus, TravelPlus) beträgt die Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr.
Bitte beachten Sie, dass sich die Auslandsreise-Krankenversicherung sowie alle anderen Tarife automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sofern sie nicht wirksam gekündigt werden.
Wann beginnt und wann endet das Versicherungsjahr?
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31.12. des gleichen Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind gleich dem Kalenderjahr. Bsp.: Vertragsbeginn: 01.07.2009, Ende des ersten Versicherungsjahres: 31.12.2009 , Ende des zweiten Versicherungsjahres: 31.12.2010
Bei Auslandsreise-Krankenversicherungen (TravelPlus) beginnt ein Versicherungsjahr mit dem beantragten Versicherungsbeginn und endet nach einem Jahr (z. B. 23.11. bis 22.11.) Der Versicherungsschutz beginnt jedoch frühestens mit Datum des Poststempels und nicht vor Grenzüberschreitung ins Ausland sowie nicht vor Erteilung der Lastschriftermächtigung oder Überweisung des Beitrages.
Bitte beachten Sie, dass sich die Auslandsreise-Krankenversicherung, sowie alle Anderen, automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern diese nicht wirksam gekündigt wird.
Wann kann ich den Vertrag kündigen?
Bei Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (Praxis, KlinikSpezial, StarterPlus, Dental, KHT-Plus, VitalXtra):
Sie können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren jeweils zum 31.12. kündigen. Da die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, muss uns das Kündigungsschreiben spätestens am 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres vorliegen.
Die Krankentagegeld- und Pflegekrankenversicherungen (KT-Plus, PflegePlus) können Sie zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres bei uns vorliegen.
In der Auslandsreise-Krankenversicherung muss die Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres bei uns vorliegen. Bsp.: Vertragsbeginn: 15.07.2009, spätester Kündigungszugang zum Ende des ersten Versicherungsjahres: 14.04.2010.
Welche Vorteile hat das Lastschriftverfahren für mich?
Um unseren Versicherten günstige Beiträge zu ermöglichen, sind wir bestrebt die Verwaltungskosten so niedrig wie möglich zu halten. Deshalb erstellen wir keine Rechnungen, sondern bieten Ihnen folgende Vorteile des Lastschrifteinzugs:
- 2 % Rabatt bei jährlicher Zahlungsweise (Ausnahme ist die Auslandsreise-Krankenversicherung)
Sie brauchen nicht daran zu denken uns den Beitrag fristgemäß zu überweisen, denn wir buchen ganz bequem für Sie ab.


