FAQ: Fragen zum Thema

 

Wie funktioniert die Prämienkalkulation?

Die private Krankenversicherung (PKV) errechnet ihre Prämien nach dem so genannten Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das bedeutet, die Prämien richten sich nach dem individuellen Risiko und den versicherten Leistungen. In der privaten Krankenversicherung können Sie selbst entscheiden, wie viel Versicherungsschutz Sie brauchen. Durch die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes nehmen Sie natürlich auch Einfluss auf die Prämie, die Sie zahlen.

Darüber hinaus ist für die Höhe der Prämie entscheidend

  • das Eintrittsalter des Versicherten (jüngere Menschen haben ein geringeres Risiko krank zu werden als ältere),
  • das Geschlecht (aufgrund des Geburtsrisikos sind die durchschnittlichen Krankheitskosten bei jüngeren Frauen höher als bei Männern).
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Was heißt Überschussverwendung?

Die von der ENVIVAS erwirtschafteten Überschüsse werden fast vollständig für die Versicherten verwendet. Damit können zusätzliche Alterungsrückstellungen gebildet werden, die die Prämien dauerhaft senken.

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Wann ist mit Prämienanpassungen zu rechnen?

Ob und in welchem Umfang Prämienanpassungen in bestimmten Tarifen notwendig sind, richtet sich nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren. Danach ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten, d. h. den tatsächlich zugrunde gelegten Leistungen zu vergleichen. Ergibt die der Aufsichtsbehörde und einem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als fünf Prozent (in einigen Tarifen gelten abweichende Prozentsätze), muss das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs überprüfen und, wenn die Abweichung nicht als vorübergehend anzusehen ist, mit Zustimmung des Treuhänders anpassen. Die Anpassungshöhe ergibt sich aus der vorgenannten Vergleichsrechnung, wobei außerdem gegebenenfalls notwendig werdende Änderungen weiterer Rechnungsgrundlagen berücksichtigt werden.

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Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung: Umlageverfahren

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) funktioniert – anders als die PKV – nach dem Umlageverfahren. D. h. die entstehenden Kosten werden auf alle Mitglieder umgelegt, indem ein bestimmter Anteil des Bruttoeinkommens, ausgedrückt im so genannten Beitragssatz, als Beitrag an die Krankenkasse abgeführt werden muss. Die Kassenbeiträge richten sich daher nach der persönlichen Einkommenssituation des Mitglieds.

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Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung: Rückstellungsbildung

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung darf die gesetzliche Krankenversicherung keine Rückstellungen bilden.

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Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung: Individuelle Leistungsauswahl

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet ihren Versicherten ein weitgehend standardisiertes Leistungspaket an. TK-Versicherte haben außerdem die Möglichkeit, an speziellen Bonusprogrammen (Prävention, sportliche Aktivitäten etc.) teilzunehmen. Freiwillig Versicherte können darüber hinaus einen Selbstbehalt vereinbaren und sich für das neue TK-Angebot „Beitragsrückzahlung" einschreiben lassen.

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Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung: Zugesagte Leistungen

In der GKV werden die zugesagten Leistungen durch den Gesetzgeber definiert, und sie können auch verändert werden. Dagegen ist in der PKV die dauernde Erfüllbarkeit des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes ein zentrales, im Versicherungsaufsichtsgesetz verankertes Prinzip. Leistungsveränderungen müssen Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung daher nicht befürchten.

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