Gewinnspiel

Teilnahme:

  1. Backt Kekse mit den Liebsten und ladet ein Foto der schönsten selbstgebackenen Plätzchen mit dem Hashtag #envivasbackt bis zum 11.12.2022 (24:00 Uhr) bei Facebook oder Instagram hoch.
  2. Unter allen Einsendungen werden die schönsten 3 Plätzchen Bilder der Teilnehmenden mit deutschem Wohnsitz von der Envivas ausgewählt.
  3. Diese stehen im Zeitraum vom 12.12.2022 bis zum 15.12.2022 (24:00) zum Voting auf den Plattformen Facebook und Instagram der Envivas bereit. Das Bild mit den meisten Reaktionen/Likes erhält ein großes Back-Kit. Platz zwei und drei bekommen ebenfalls ein mittleres und ein kleines Back-Kit.


Wir freuen uns auf Eure Einsendungen!

Teilnahmebedingungen für das #envivasbackt-Gewinnspiel

Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die Envivas Krankenversicherung AG, Gereonswall 68, 50670 Köln, nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel des Veranstalters durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen und mitgeteilten Daten. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den Teilnahmebedingungen die gewohnte männliche Sprachform verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen oder diversen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Inhalte-Verantwortung (siehe Ziff. 14) einverstanden. 


1. Was kann man gewinnen?

Der Veranstalter verlost drei Back-Kits in verschiedenen Größen. Mit der Teilnahme besteht die Möglichkeit, eines der drei Back-Kits zu gewinnen. Inhalte sind im größten Kit: Kochbuch, Ausstecher, Schokodrops, Vanillepaste, Gewürz, Backmatte, Spritzbeutel und Gebäckdosen. Im mittleren Kit: Kochbuch, Ausstecher, Schokodrops, Vanillepaste, Gewürz, Backmatte. Im kleinen Kit: Kochbuch, Schokodrops, Vanillepaste, Gewürz und Backmatte.


2. Wie läuft das Gewinnspiel ab?

Der Teilnehmer postet ein selbst erstelltes Bild in Form eines Beitrages bei Facebook oder Instagram mit dem Hashtag #envivasbackt. Nach Ablauf des vorgegebenen Einsendezeitraums wählt die Envivas aus allen Einsendungen drei Bilder aus, die am 12.12. auf den Envivas-Profilen auf Facebook und Instagram zum Voting bereitgestellt werden. Bis zum 15.12. (24:00) können die Nutzer Stimmen für ihr Lieblingsbild vergeben. Die Stimmen von Facebook und Instagram werden zusammengezählt. Das Bild mit den meisten Stimmen gewinnt den größten Preis.


3. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt?

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 01.12.2022 00:00 Uhr bis zum Enddatum 11.12.2022 um 24:00 Uhr möglich.


4. Wer kann mitmachen?

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind („Teilnehmer“). Ausgenommen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren und deren Angehörige (Familien und Haushaltsmitglieder). Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen (z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Vorteilverschaffung durch Manipulation, Nutzung unerlaubter Hilfsmittel (z.B. Trojanern, Viren, automatische Skripte u. ä.)) und behält sich vor, im Falle von Manipulation u.ä. weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Ebenso führen unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss. Der Veranstalter ist berechtigt, in diesen Fällen nachträglich Gewinne abzuerkennen und/oder zurückzufordern.


5. Wie werden die Gewinner ermittelt?

Unter allen berechtigten Teilnehmern werden die drei Gewinner am 12.12.2022 vom Veranstalter ausgewählt und auf den Envivas-Profilen auf Facebook und Instagram bekannt gemacht. Anschließend können die Nutzer durch ihr Voting das Ranking der drei Gewinner bestimmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


6. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?

Nachdem die Reihenfolge der drei Gewinner durch das Voting ermittelt wurde, kontaktiert die Envivas die Gewinner über das soziale Netzwerk, über das der Gewinner teilgenommen hat und erfragt dort die Adresse für den Versand der Back-Kits.    


7. Wie erhalte ich meinen Gewinn?

Dem Gewinner wird der Preis an seine von der Envivas erfragte Wohnadresse geschickt. Der Versand des Gewinns erfolgt nur innerhalb Deutschlands kostenfrei für einen einmaligen Zustellversuch. Ist dieser Zustellversuch nicht erfolgreich oder wird keine Anschrift innerhalb Deutschlands angegeben, verfällt der Gewinn, es sei denn, der Veranstalter hat den gescheiterten Zustellversuch zu vertreten. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich.


8. Kann der Gewinnanspruch abgetreten oder übertragen werden?

Der Gewinnanspruch kann weder abgetreten noch übertragen werden. Er ist nicht auszahlbar, ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn – gleich aus welchem Grund – nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.


9. Was passiert, wenn ich mich nach der Gewinnbenachrichtigung nicht melde?

Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von fünf Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung beim Veranstalter melden, verfällt der Gewinn, es sei denn der Veranstalter hat den verspäteten Zugang der Meldung zu vertreten. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige Wohnadresse), verfällt der Gewinn ebenfalls.


10. Werden Sanktionen/Embargos gegen eine Vertragspartei berücksichtigt

Für den Fall, dass der Teilnehmer den nach deutschem oder europäischem Recht anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland unterworfen ist und das jeweilige Sanktions- oder Embargoregime die Erfüllung der nach den Teilnahmebedingungen geschuldeten vertraglichen Pflichten oder die Entgegennahme der vertraglich geschuldeten Leistung sanktioniert, ist der Veranstalter berechtigt, von diesem Gewinnspiel zurück zu treten und den Gewinn verfallen zu lassen. Außerdem kann der Veranstalter die Erbringung der nach den Teilnahmebedingungen vereinbarten Leistungen verweigern, soweit und solange das anwendbare Sanktions- oder Embargoregime die Leistung an den Teilnehmer verbietet. Das betrifft auch die Gegenleistung für eine bereits erbrachte Leistung des von der Sanktion oder dem Embargo betroffenen Teilnehmers soweit die Erbringung dieser Leistungen nach den anwendbaren Sanktions- oder Embargoregimes verboten ist.


Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika entsprechend, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere VO (EG) NR. 2271/96, entgegenstehen.


11. Modifikation und/oder Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet wird. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu unterbrechen, auszusetzen, in seinem Verlauf zu modifizieren oder zu beenden, sofern es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in der Software/Hardware) oder aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu gewährleisten. Ansprüche von Teilnehmern gegen den Veranstalter bestehen in diesem Fall nicht.


12. Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

  • Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  • Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Gewinnspielzwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  • Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.


Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.


Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.


13. Datenschutzbestimmungen

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Gewinnspielteilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Art und Umfang der Datenverarbeitung ergibt sich aus den Datenschutzhinweisen, die am Ende dieser Teilnahmebedingungen abgedruckt sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter sind unter www.envivas.de/datenschutz abrufbar.


14. Wer ist verantwortlich für die hochgeladenen Inhalte? („Inhalte-Verantwortung“)

Die Verantwortung für hochgeladene Inhalte liegt allein beim Teilnehmer. Mit dem Hochladen von Inhalten, insbesondere Bildern oder Fotos sowie Texten, erklärt der Teilnehmer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und diese nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen, keine pornographischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden oder in sonstiger Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßende Inhalte tragen. Es darf sich daher in der Regel nur um ein Bild oder Foto handeln, das der Teilnehmer selbst erstellt oder aufgenommen hat. Auf dem Foto dürfen keine Personen abgebildet sein, die mit einer Abbildung zu diesem Zweck nicht einverstanden sind, ferner keine Werke, an denen Dritte Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte besitzen (z.B. Architektur, Kunst, Marken usw.) und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck nicht besteht. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer für etwaige Rechtsverstöße selbst einzustehen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach seiner Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Teilnehmer stellt der Veranstalter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.


15. Nutzung von Inhalten durch den Veranstalter  

Mit dem Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke, insbesondere Bildern, Fotos und ggf. Texten räumt der Teilnehmer dem Veranstalter unentgeltlich das Recht ein, das Werk zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in elektronische Datenbanken, Medien und Netzwerke (z.B. Facebook, Google-Bildersuche und alle mit diesen Medien verbundenen Diensten) einzuspeisen, dort zu speichern und einer Vielzahl von Nutzern zugänglich zu machen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werke nicht oder nur in geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Aussagegehalt nicht entstellt wird. 


16. Verhältnis zu Diensten von Facebook und Instagram

Die Teilnehmer erkennen an, dass die Dienste von Facebook und Instagram und die Teilnahme am Gewinnspielspiel unabhängig voneinander sind. Der Veranstalter ist für die Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels vollständig selbst verantwortlich. Facebook und Instagram haben hierauf keinen Einfluss. Daher können die Teilnehmer gegenüber Facebook und/oder Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Gewinnspielapplikation oder Teilnahme am Gewinnspiel entstehen. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook oder Instagram zu richten.


17. Verarbeitung personenbezogener Daten auf Facebook-Fanpage und Instagram

Neben der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung des Gewinnspiels nach Ziffer 13 dieser Teilnahmebedingungen, verarbeiten wir personenbezogene Daten auf unserer Facebook-Fanpage und unserer Instagram-Seite. Nähere Informationen zu solchen Verarbeitungen sind in den Hinweisen der Generali Gesellschaften zu Datenverarbeitungen auf Social-Media-Auftritten, abrufbar unter www.generali.de/dsgvo, enthalten.


18. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern (z.B. durch eine Verlängerung des Teilnahmezeitraums), es sei denn, die Änderung ist für den Teilnehmer nicht zumutbar.


Dieses Gewinnspiel und seine Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutzhinweise

Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Teilnehmer von Gewinnspielen

Mit diesen Hinweisen informieren wir den Teilnehmer über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Envivas Krankenversicherung AG und die dem Teilnehmer nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Findet das Gewinnspiel in einem sozialen Netzwerk, wie z.B. Facebook und Instagram statt, gelten zusätzlich die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Netzwerkes. Evtl. Fragen bzgl. des Gewinnspiels sind an den Veranstalter zu richten.
 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Envivas Krankenversicherung AG

Gereonswall 68, 50670 Köln

E-Mail: info@envivas.de


Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz Datenschutzbeauftragter oder per E-Mail unter:

datenschutz@envivas.de
 

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Der Veranstalter verarbeitet die Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit.b DSGVO zum Zwecke der Vertragserfüllung, d.h. zur Teilnahme und Abwicklung des Gewinnspiels.
 

Verarbeitete Datenarten

Der Veranstalter verarbeitet folgende Daten der Teilnehmer bzw. Gewinner: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Mobilfunk- bzw. Telefonnr., E-Mail-Adresse, Profilname bei allen Teilnehmern und zusätzlich Kontaktdaten der Gewinner.

Zusätzlich werden die vom Teilnehmer eingegebenen Inhaltsdaten, wie z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos, verarbeitet.


Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Innerhalb der Envivas Krankenversicherung AG erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die dies zur Abwicklung des Gewinnspiels benötigen.
 

Dauer der Datenspeicherung

Nach der Abwicklung des Gewinnspiels werden die Daten der Teilnehmer sofort gelöscht. Die Daten des Gewinners werden länger aufbewahrt, um z.B. Rückfragen zu dem Gewinn zu beantworten sowie evtl. Gewährleistungsfälle zu bearbeiten. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen, insbesondere kaufmännische und steuerrechtliche, können eine längere Speicherung der Teilnehmer- und Gewinner-Daten vorschreiben.

Die Ausübung vom Teilnehmer eingeräumter Nutzungsrechte durch den Veranstalter findet hiervon unbeschadet statt.
 

Betroffenenrechte

Der Teilnehmer des Gewinnspiels ist die betroffene Person und kann unter der o.g. Adresse Auskunft über die zur seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kann er unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder Löschung seiner Daten verlangen. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich die Daten, zu deren Aufbewahrung die Envivas Krankenversicherung AG gesetzlich verpflichtet ist. Dem Teilnehmer kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von ihm bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.


Beschwerderecht

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den o.a. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
 

Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
 

Sonstiges

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten. Die Bereitstellung der Daten ist für die Teilnahme an dem Gewinnspiel nötig. Ohne Mitteilung der Daten ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.

Gemeinsame Zeit beim Backen ist bereits ein wundervolles Geschenk. Mehr sinnvolle Geschenkideen für die Weihnachtszeit gibt es hier: SinnvollSchenken

#envivasbackt

Beispielhafte Darstellung für einen Facebook/Instagram Beitrag: Bild der selbstgebackenen Kekse mit dem Hashtag #envivasbackt