Glossar

Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um die private Zusatzversicherung

Von A wie Alterungsrückstellung bis Z wie Zahnstaffel.

Auf den folgenden Seiten finden Sie in alphabetischer Reihenfolge Erklärungen zu verschiedenen Begriffen, die häufig in Verbindung mit dem Thema private Zusatzversicherung stehen.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen auch auf unserer FAQ-Seite.

A - I

Alterungsrückstellungen

Statistisch gesehen benötigen junge Menschen weniger Leistungen von ihrer Krankenversicherung als ältere. Das wird bei der Kalkulation der Beiträge in der privaten Krankenversicherung berücksichtigt. In jüngeren Jahren enthalten die monatlichen Prämien daher zusätzlich zu dem erforderlichen Risikobeitrag einen Sparanteil. Dieser Sparanteil dient der Bildung von Alterungsrückstellungen, aus denen später das im Alter erhöhte Krankheitsrisiko gedeckt werden kann. Deshalb steigen die Prämien nicht allein wegen des Älterwerdens. Die Kalkulation der Beiträge und der Alterungsrückstellungen erfolgt nicht für einen einzelnen Versicherten, sondern für die Versichertengemeinschaft.

Ambulante Heilbehandlung

Unter den Begriff ambulante Heilbehandlung fallen alle Behandlungen, die nicht dauerhaft im Krankenhaus oder beim Zahnarzt stattfinden. Dies sind Untersuchungen, Beratungen und weitere Sonderleistungen. Dazu gehören zum Beispiel diagnostische Maßnahmen, Injektionen oder Laboruntersuchungen.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Bei Reisen ins Ausland ist es empfehlenswert, sich über eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzusichern, da die gesetzliche Krankenversicherung insbesondere die Kosten weder für einen Krankenrücktransport erstattet, noch für Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, Versicherungsschutz bietet. Die Envivas bietet Auslandsreise-Krankenversicherungen für Kurzzeit- und Langzeitreisen an.

Befundorientierte Festzuschüsse

Befundorientierte Festzuschüsse bedeutet: Was die TK beisteuert, orientiert sich am zahnärztlichen Befund – und nicht an der Behandlungsmethode. Die Patienten können sich entscheiden zwischen der Regelbehandlung und hochwertigeren Therapien. Die TK übernimmt auch bei aufwendigeren und teureren Versorgungsformen die Kosten in der Höhe wie sie für die Regelversorgung  angefallen wären. Diese Leistung kann um bis zu 30 Prozent erhöht werden (§ 55 Abs.1SGB V), wenn der Versicherte regelmäßig zur Zahnvorsorge geht. Kosten, die darüber hinausgehen, muss der Patient selbst tragen. Sie können die Kosten jedoch reduzieren, indem Sie eine Envivas- Zahnzusatzversicherung abschließen.

Gebührenordnungen

Ärzte und Zahnärzte rechnen nach amtlichen Gebührenordnungen ab: Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).Heilpraktiker wiederum orientieren sich an einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Diese Gebührenordnungen sehen bestimmte Grundbeträge und Steigerungsfaktoren vor. Das 1 bis 3,5fache des Einfachsatzes gilt dabei als Gebührenrahmen für persönlich-ärztliche Leistungen (Regelsatz 2,3fach). Für medizinisch-technische ärztliche Leistungen gilt das 1- bis 2,5fache des Gebührensatzes (Regelsatz 1,8fach). Ein Arzt oder Zahnarzt darf in der Regel nur bis zu den Regelsätzen abrechnen. Bis zum Höchstsatz des Gebührenrahmens nur dann, wenn die Behandlung besonders aufwendig war und dies schriftlich begründet wird.

Heilpraktiker können mit ihren Patienten ein Honorar vereinbaren, das von den oben genannten Gebührensätzen abweicht. Dies muss vor Beginn der Behandlung über eine rechtsgültige Honorarvereinbarung geregelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Tarife der Envivas keine Erstattung über den Höchstsätzen des GebüH vorsehen. Auch eine wirksame Honorarvereinbarung würde also insoweit nicht zu einer Kostenerstattung der Envivas führen.

Gesundheitsprüfung

Der Tarifbeitrag der privaten Krankenversicherung wird grundsätzlich nach dem Alter und den entsprechenden Tarifmerkmalen berechnet. Entscheidend für den individuellen Beitrag ist der Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss des Krankenversicherungsvertrags. Hier können Beitragszuschläge für Vorerkrankungen vereinbart werden. Vorerkrankungen können auch zur Ablehnung des Antrages oder zu Leistungsausschlüssen führen. Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist von enormer Bedeutung. Denn stellt sich im Nachhinein heraus, dass Fragen nicht richtig beantwortet wurden, kann dies für den Versicherten z. B. den rückwirkenden Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Für Behandlungen besteht dann kein Versicherungsschutz. Es ist sogar denkbar, dass bereits erbrachte Leistungen zurückgezahlt werden müssen.

Heilpraktiker

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz eine staatliche Erlaubnis besitzen und die Heilkunde ausüben ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Die staatliche Erlaubnis nach dem deutschen Heilpraktikergesetz berechtigt die Heilpraktiker nicht, auch in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) zu praktizieren. Heilpraktiker orientieren ihre Behandlungsmethoden an:

  • Naturheilkunde
  • fernöstlichen Techniken (Akupunktur)
  • Homöopathie (Behandlung mit hoch verdünnten Arzneimitteln)

Im Rahmen der Therapiefreiheit kann ein Heilpraktiker grundsätzlich die Behandlungen durchführen, die er beherrscht. Je nachdem gehören hierzu bioenergetische Verfahren, heilmagnetische Behandlungen, physikalische Anwendungen (Atemtherapie, Massagen, Einreibungen usw.), Akupunktur in der Schmerztherapie, Injektionen, Infiltrationen und Infusionen, Hautableitungsverfahren, Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlungen, Osteopathie sowie chiropraktische Behandlungen und Hydro- bzw. Elektrotherapie.

Inlays

Inlays sind Einlagefüllungen. Sie können nach dem Entfernen von Karies oder zum Verschluss von Zahndefekten anstatt anderer Füllungen zum Schutz des Zahnes eingesetzt werden. Sie benötigen ein bestimmtes Beschleifen des Zahnes und werden anhand eines durch Abformung erstellten Modells im Labor passgerecht gefertigt. Inlays sind länger haltbar und können im Kaurelief akkurater eingestellt werden als plastische Füllungen. Sie können aus Metall, hochgoldartigen Legierungen, Keramik oder Kunststoff bestehen.

J - Z

Krankentagegeldversicherung

Mit einer Krankentagegeldversicherung sichern Sie sich für den Fall der Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall ab. Das Krankentagegeld soll dabei in erster Linie Ihren Verdienstausfall ersetzen und es Ihnen insbesondere ermöglichen, laufende Forderungen auch im Krankheitsfall zu bedienen. Das versicherte Krankentagegeld wird nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit (bei Arbeitnehmern nach sechs Wochen bzw. 42 Tagen; bei Selbstständigen und freiberuflich Tätigen auch mit 21 Tagen Karenzzeit wählbar) gezahlt, solange eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt.

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht überschreiten. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate, bevor der Antrag gestellt wurde bzw. bevor die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.

Plastische Füllung

Im Unterschied zu Inlays werden plastischen Zahnfüllung direkt in den beschädigten Zahn  eingearbeitet.
Plastische Füllungen können aus verschiedenen Materialien wie z.B. Amalgam oder Kunststoffzement bestehen und unterscheiden sich dementsprechend hinsichtlich der Lebensdauer, Widerstandsfähigkeit, Kosten sowie der Ästhetik.

Versicherungsjahr

Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr gleich.

Wartezeit

Grundsätzlich besteht für alle tariflich vereinbarten Leistungen  eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, in der keine Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Ausgenommen davon ist die Auslandsreise-Krankenversicherungen und die Zahnzusatzversicherung.

Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung entfällt die Wartezeit.

Und bei der Zahnzusatzversicherung beträgt die Wartezeit acht Monate. Bei einem Unfall entfällt sie. 
Besondere Wartezeiten von acht Monaten gelten für Psychotherapie und Entbindung.

In der Pflegezusatzversicherung nach Tarif PflegePlus beträgt die Wartezeit drei Jahre. In der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung nach Tarif PflegeAktiv beträgt die Wartezeit fünf Jahre.
Die o.g. Wartezeiten entfallen bei Unfällen.

Zahnbehandlung

Zahnbehandlungen sind allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen des Zahnarztes. Weiterhin zählen Leistungen bei der Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Zahnhalteapparat) dazu. Beispiele für Maßnahmen, die unter die Kategorie Zahnbehandlung fallen: Plastische Füllungen, z. B. Kunststoff-Füllungen oder Zahnreinigung.

Zahnersatz

Als Zahnersatz bezeichnet man alle Formen von Materialien zur Wiederherstellung des Gebisses nach Verlust von Zahnteilen, einem oder mehrerer Zähne. Die Gründe dafür können zum Beispiel Karies und Parodontitis sein oder der Zahnverlust durch einen Unfall. Der Zahnersatz soll die Kaufunktion erhalten bzw. wiederherstellen und dient zudem der Ästhetik.

Zahnprophylaxe

Die Zahnprophylaxe umfasst unterschiedlichen Maßnahmen mit dem Ziel, die Zähne gesund zu erhalten. Dazu zählen die regelmäßige Kontrolle durch den Zahnarzt, professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung der Zahnoberflächen, Fissurenversiegelung und der Parodontalrisiko-Test.

Zahnstaffel

Die Zahnstaffel bedeutet, dass die Erstattungsbeträge in der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren begrenzt sind. Die jeweiligen Erstattungsgrenzen sind abhängig vom gewählten Tarif.