Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Neue Versicherungsbedingungen

Zum 1. Januar 2017 treten in der Pflegeversicherung neue Gesetze in Kraft. Für Sie als Kunde besteht dabei kein Handlungsbedarf. Allerdings verändert sich der Wortlaut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Hier können Sie die neuen Versicherungsbedingungen zu Ihrem Tarif direkt herunterladen. Wählen Sie dazu einfach Ihren Tarif aus und starten Sie den Download, indem Sie auf den Button klicken. Sie erhalten sowohl eine Tarifbeschreibung als auch die neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen im PDF-Format. Den Namen Ihres Tarifs finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.