Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Neue Versicherungsbedingungen
Zum 1. Januar 2017 treten in der Pflegeversicherung neue Gesetze in Kraft. Für Sie als Kunde besteht dabei kein Handlungsbedarf. Allerdings verändert sich der Wortlaut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.