Jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe wird automatisch in einen Pflegegrad überführt und von seiner Pflegekasse darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen keinen Antrag stellen, und auch ein neues Gutachten ist nicht nötig. Die Pflegestufen werden folgendermaßen in die neuen Pflegegrade überführt:
Pflegestufe | Pflegegrad |
0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 1 | 2 |
1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 2 | 3 |
2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 3 | 4 |
3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz 3 Härtefall 3 Härtefall mit eingeschränkter Alltagskompetenz | 5 |
Die Pflegezusatzversicherung übernimmt die Überführung durch die Pflegekasse und passt ggf. die Leistungsauszahlung dem neuen Pflegegrad an.