Die zuletzt durchgeführte Vergleichsrechnung der Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben hat ergeben, dass eine Beitragserhöhung nun leider unumgänglich ist.
Nein, die zum Teil inzwischen sehr gute medizinische Versorgung im Ausland – auch in vielen Fernländern – bewirkt, dass die Bereitschaft öfter oder auch längere Reisen zu unternehmen, steigt. Dies bedeutet aber auch, dass Leistungen häufiger in Anspruch genommen werden.
Senioren reisen immer häufiger und bevorzugen auch Fernreisen. Dazu kommt es öfter zu krankheits- und unfallbedingten medizinischen Behandlungen – oft auch verbunden mit Rücktransporten. Das sind kostentreibende Faktoren, die eine Beitragsanpassung auch in diesem Alterssegment unumgänglich machen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, jährlich die tatsächlich erforderlichen Versicherungsleistungen mit den zuvor kalkulierten zu vergleichen. Bei Abweichungen können zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit die Beiträge entsprechend angepasst werden. Ein Widerspruchsrecht besteht für die Kunden nicht.
Ja, es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitstermin der Beitragserhöhung, d.h. zur nächsten Beitragsfälligkeit.
Tarif: Versicherungsbeginn: | TravelXN bis 31. Mai 2019 | TravelXF bis 31. Mai 2019 | TravelXN ab 1. Juni 2019 | TravelXF ab 1. Juni 2019 |
Jahresbeitrag bis 69 J. | 9,80 | 23,90 | 11,90 | 28,90 |
Zuschlag ab 70 J. | 13,70 | 13,70 | 17,00 | 17,00 |
Zuschlag ab 75 J. | 40,50 | 40,50 | 50,00 | 50,00 |
Der Beitrag wird für die Gesamtheit der Versichertengemeinschaft eines jeden Tarifs kalkuliert. Ihr Beitrag basiert somit nicht auf Ihren persönlichen Leistungsausgaben, sondern auf den Gesamtausgaben der Versichertengemeinschaft. Das gilt sowohl für Personen, die sehr viele und hohe Leistungen in Anspruch nehmen als auch für Kunden, die wenige oder sogar keine Rechnungen eingereicht haben.
Nein, da die neuen Leistungen ein Teil der Neukalkulation sind, ist eine Rücknahme der Leistungserweiterung nicht möglich. Bedenken Sie bitte, dass die neuen Leistungen eine sehr sinnvolle Ergänzung der bereits vorhandenen darstellen.
Es handelt sich dabei um:
Bevor ein modifizierter Tarif wirksam wird, müssen wir alle Kunden, die an einem bestimmten Stichtag (hier: 30. März 2019) bei der Envivas versichert sind, einen Monat vorher über leistungs- und beitragsmäßige Änderungen informieren. Es ist dann leider so, dass bei erst kürzlich geschlossenen Verträgen die Information in kurzem Abstand zum Versicherungsbeginn erfolgt.