TravelPlus

Häufige Fragen

1. Warum werden die Beiträge im TravelPlus angepasst?

Die zuletzt durchgeführte Vergleichsrechnung der Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben hat ergeben, dass eine Beitragserhöhung nun leider unumgänglich ist. 

2. Heißt das, dass damals die Beiträge falsch kalkuliert wurden?

Nein, die zum Teil inzwischen sehr gute medizinische Versorgung im Ausland – auch in vielen Fernländern – bewirkt, dass die Bereitschaft öfter oder auch längere Reisen zu unternehmen, steigt. Dies bedeutet aber auch, dass Leistungen häufiger in Anspruch genommen werden.

3. Warum wird der Zuschlag auch ab Alter 70 erhöht?

Senioren reisen immer häufiger und bevorzugen auch Fernreisen. Dazu kommt es öfter zu krankheits- und unfallbedingten medizinischen Behandlungen – oft auch verbunden mit Rücktransporten. Das sind kostentreibende Faktoren, die eine Beitragsanpassung auch in diesem Alterssegment unumgänglich machen.

4. Kann ich die Beitragsanpassung ablehnen?

Wir sind gesetzlich verpflichtet, jährlich die tatsächlich erforderlichen Versicherungsleistungen mit den zuvor kalkulierten zu vergleichen. Bei Abweichungen können zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit die Beiträge entsprechend angepasst werden. Ein Widerspruchsrecht besteht für die Kunden nicht.


5. Kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen?

Ja, es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitstermin der Beitragserhöhung, d.h. zur nächsten Beitragsfälligkeit. 

6. Beiträge (in EUR) für TK-Mitglieder

Tarif:

Versicherungsbeginn:

TravelXN

bis 31. Mai  2019

TravelXF

bis 31. Mai  2019

TravelXN

ab 1. Juni  2019

TravelXF

ab 1. Juni  2019

Jahresbeitrag bis 69 J.

9,80

23,90

11,90

28,90

Zuschlag ab 70 J.

13,70

13,70

17,00

17,00

Zuschlag ab 75 J.40,5040,5050,0050,00




7. Ich habe nur wenige / noch keine Rechnungen eingereicht. Warum muss ich einen höheren Beitrag zahlen?

Der Beitrag wird für die Gesamtheit der Versichertengemeinschaft eines jeden Tarifs kalkuliert. Ihr Beitrag basiert somit nicht auf Ihren persönlichen Leistungsausgaben, sondern auf den Gesamtausgaben der Versichertengemeinschaft. Das gilt sowohl für Personen, die sehr viele und hohe Leistungen in Anspruch nehmen als auch für Kunden, die wenige oder sogar keine Rechnungen eingereicht haben.


8. Kann ich die neuen Leistungen auch ablehnen?

Nein, da die neuen Leistungen ein Teil der Neukalkulation sind, ist eine Rücknahme der Leistungserweiterung nicht möglich. Bedenken Sie bitte, dass die neuen Leistungen eine sehr sinnvolle Ergänzung der bereits vorhandenen darstellen.

Es handelt sich dabei um:

  • Die maximale Reisedauer wird von 56 auf 60 Tage verlängert
  • Es werden zukünftig auch Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen durch Osteopathen, Chiropraktiker und Heilpraktiker übernommen
  • Es werden die Kosten für den Kauf oder die Miete von Hilfsmitteln erstattet, sofern sie erstmalig erforderlich werden
  • Die Envivas übernimmt die Kosten (nicht nur die Mehrkosten) für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und ggf. eine erforderliche Begleitperson
  • Im Todesfall trägt die Envivas die Kosten für eine Bestattung im Ausland oder für eine Überführung in das Wohnland in voller Höhe


9. Mein Versicherungsbeginn lag kurz vor dem 30. März 2019 und Ende April erhalte ich ein Informationsschreiben zum modifizierten Tarif und neuen Beiträgen? Das verstehe ich nicht.

Bevor ein modifizierter Tarif wirksam wird, müssen wir alle Kunden, die an einem bestimmten Stichtag (hier: 30. März 2019) bei der Envivas versichert sind, einen Monat vorher über leistungs- und beitragsmäßige Änderungen informieren. Es ist dann leider so, dass bei erst kürzlich geschlossenen Verträgen die Information in kurzem Abstand zum Versicherungsbeginn erfolgt.