Aktion ❤️ Wir feiern Tag der Zahngesundheit. Schließen Sie bis zum 24.10.2022 den Tarif ZahnFlex.Kind ab und freuen Sie sich über
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Die Abkürzung „KIG“ steht für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Jede Diagnose des Zahnarztes im Bereich Kieferorthopädie wird einer Indikationsgruppe zugeordnet. Dabei werden Gebiss- und Kieferfehlentwicklungen in fünf Schweregrade – KIG 1 bis KIG 5 – unterteilt. So wird z.B. eine leichte Fehlstellung der Zähne in Gruppe 1 eingeordnet und eine schwerwiegende Fehlstellung in KIG 5.
Als Versicherter der Techniker sind Sie ausgezeichnete Leistungen gewohnt. Mit den Zusatzleistungen der Envivas ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Dadurch, dass die Techniker für ihre Versicherten einen Rahmenvertrag vereinbart hat, können die Zusatzversicherungen der Envivas zu besonders günstigen Beiträgen angeboten werden. Ihr Beitragsvorteil als TK-Versicherter ist bereits in unsere Beiträge eingepreist.
Wir versichern alle medizinisch notwendigen und wirksamen Methoden moderner Zahnmedizin. Das bedeutet im Umkehrschluss: Maßnahmen, die nicht medizinisch notwendig sind, wie z.B. kosmetische Zahnbehandlungsmethoden (Bleaching etc.), sind nicht versichert. Und: Wichtig zu wissen ist auch, dass es Behandlungsmethoden gibt, die als neu angepriesen werden, deren medizinische Wirksamkeit aber nicht nachgewiesen ist. Die Kosten solcher Methoden erstatten wir nicht, denn wenn etwas nicht wirkt, hilft es Ihnen ja auch nicht.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit des ZahnFlex können Sie den Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit im Tarif ZahnFlex beträgt 2 Jahre.