AZN
Zusatzversicherung für ambulante Heilbehandlung
Der ambulante Ergänzungstarif AZN der Generali übernimmt für Sie den von der Kassenleistung nicht gedeckten Teil der ambulanten ärztlichen Behandlungskosten
Der ambulante Ergänzungstarif AZN der Generali übernimmt für Sie den von der Kassenleistung nicht gedeckten Teil der ambulanten ärztlichen Behandlungskosten
Bei ambulanter Heilbehandlung werden Aufwendungen erstattet für:
Erstattet werden bis zu 100 Prozent der verbleibenden Aufwendungen nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird keine Vorleistung nachgewiesen, werden 50 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt.
Bitte beachten Sie, dass auf diesen Internetseiten die grundsätzlichen Merkmale und Vorteile der Produkte in vereinfachter Form dargestellt sind. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Tarif, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein sowie etwaigen weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
Bitte beachten Sie, dass beim Tarif AZN zahnärztliche Leistungen nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sind.
Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.