Ihre Zahnzusatzversicherung ZahnFlex
Das Extra für Mitglieder & Familienversicherte der Techniker Krankenkasse
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen:
* Die Geld-zurück-Garantie erhalten Sie, wenn Sie unsere Zusatzversicherung ZahnFlex im Aktionszeitraum zum ersten Mal abschließen. Also dann, wenn Ihr Antrag zwischen dem 25.10.2023 und dem 31.12.2023 bei uns eingeht (Verlängerung vorbehalten). Sie stellen Ihren Antrag im Aktionszeitraum und möchten später auf den Versicherungsschutz durch ZahnFlex verzichten? Dann können Sie Ihren Vertrag innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn stornieren. Alle bis dahin gezahlten Beiträge erstatten wir Ihnen. Aber nur, wenn Sie die Beiträge regelmäßig bezahlt haben und Sie bis dahin keine Rechnung eingereicht haben. Natürlich behalten Sie trotzdem Ihr gesetzliches Widerrufsrecht und Ihre vertraglichen Kündigungsrechte. Ihre Stornierungserklärung muss vor Ablauf der 12 Monate in Textform bei uns ankommen. Schicken Sie diese an: Envivas Krankenversicherung AG, Gereonswall 68, 50670 Köln oder per E-Mail an info@envivas.de
Da Ihre Zähne mit steigenden Alter zusätzliche Pflege benötigen, passen wir Ihren Erstattungsbetrag alle drei Jahre automatisch an.
So funktioniert's:
Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Mit unserem Tarif ZahnFlex.Kind schützen Sie sich spezifisch vor den oftmals hohen Kosten für kieferorthopädische Behandlungen.
Jährlich erhalten Sie eine maximale Erstattung bis zu 1.000 Euro. So sorgen Sie für gesunde und schöne Zähne Ihrer Kinder vor.
Der Tarif ZahnFlex.Kind ist für Kinder und Jugendliche bis zu 20 Jahren verfügbar. Um die Zahngesundheit Ihres Kindes weiterhin zu schützen, bieten wir ab dem 21. Geburtstag den Tarif ZahnFlex.S oder ZahnFlex.M an - ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Unfall und verlieren dabei zwei Schneidezähne. Wenn Sie sich in diesem Fall für eine Brücke entscheiden, um die fehlenden Zähne zu ersetzen, müsste Ihnen der Zahnarzt die danebenliegenden gesunden Zähne abschleifen. Die Brücke würde dann die beiden gesunden Zähne als Halterung benutzen und sich daher über die Breite von vier Zähnen erstrecken.
Diesem Behandlungsprozess ziehen Patienten immer häufiger Implantate vor, welche die gesunden, benachbarten Zähne nicht in Mitleidenschaft ziehen und einen hohen ästhetischen Mehrwert bieten – aber in der Regel sehr kostenintensiv sind. Viel kostenintensiver als eine Brücke. Damit sind sie ein schönes Beispiel für den medizinischen Fortschritt, der immer bessere Lösungen für die Patienten hervorbringt. Und der in vielen Fällen Kosten verursacht, die ohne eine private Zusatzversicherung für viele Menschen nicht finanzierbar wären. Das zeigt, wie schnell sich eine private Zusatzversicherung lohnt.
Übrigens: Laut einer aktuellen Studie des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. benötigt etwa die Hälfte der Deutschen (52 Prozent) im Laufe ihres Lebens Zahnersatz. Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Zahnersatz nur bis zur Höhe des gesetzlichen Festzuschusses übernehmen dürfen, ist eine private Zusatzversicherung für alle diejenigen wichtig, die Wert auf eine zeitgemäße und leistungsstarke zahnmedizinische Versorgung legen.
Kurzum: Mit unserem Tarif ZahnFlex können Sie auf ausgezeichnete Zusatzleistungen vertrauen und Ihre Zahngesundheit langfristig absichern. Entscheiden Sie selbst, welche Tarifstufe für Sie den idealen Zusatzschutz bietet und wie viel Sie in Ihren Versicherungsschutz investieren möchten.
Ich weiß, dass ich mit ZahnFlex wirklich gut abgesichert bin. Und das ist ein verdammt gutes Gefühl.
Sarah (28) aus Nürnberg
Ein früher Einstieg lohnt sich: Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter und ist deshalb umso geringer, je eher Sie einen Tarif abschließen. Nutzen Sie gerne unseren Beitragsrechner für den Tarif ZahnFlex.
Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags richtet sich nach Ihrem Alter, dem Gesundheitszustand Ihrer Zähne und der gewünschten Versicherungsleistung. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen monatlichen Beitrag zum Tarif ZahnFlex.
Für Ihre Kinder bieten wir den Tarif ZahnFlex.Kind an. Dieser Tarif bietet Versicherungsschutz für Kieferorthopädie, Zahnvorsorge, Zahnbehandlung und Zahnersatz.
Sie möchten Ihr Kind auch im Krankenhaus gut versorgt wissen? Dann schließen Sie zusätzlich den Tarif KlinikSpezial ab – damit ist Ihr Kind auch bei einem stationären Aufenthalt bestens versorgt.
Ihr monatlicher Beitrag erhöht sich im Tarif ZahnFlex wie folgt:
Beitragszuschlag für jeden fehlenden nicht ersetzten Zahn 1€/2€/3€/4€/5€ in der Tarifstufe ZahnFlex.S/ZahnFlex.M/ZahnFlex.L/ZahnFlex.XL/ZahnFlex.MAX. In der Tarifstufe ZahnFlex.Kind gilt ein Beitragszuschlag in Höhe von 2€ für jeden fehlenden nicht ersetzen Zahn.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen den Versicherungsschutz im Tarif ZahnFlex nur dann anbieten können, wenn Sie maximal 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne haben. Sollten Ihnen also 4 oder mehr Zähne fehlen, die noch nicht ersetzt wurden, können Sie sich leider nicht versichern.
Im Tarif ZahnFlex profitieren Sie in allen Tarifstufen von der vollen Erstattung Ihrer professionellen Zahnreinigungen bis zu einem Wert von bis zu 175 Euro pro Jahr.
Um fehlende Zähne zu ersetzen, werden immer häufiger Implantate (künstliche Zahnwurzeln) verwendet. An den Stellen, an denen sich ursprünglich Zähne befanden, werden Implantate eingesetzt. An diesen Implantaten werden dann Kronen und/oder Prothesen befestigt.
Diese Maßnahmen fallen bei der Envivas unter Zahnersatzleistungen und sind Gegenstand des Versicherungsschutzes nach dem Tarif ZahnFlex.
Da Implantate sehr teuer sind, empfiehlt es sich in jedem Fall auch bei der Envivas eine Auskunft über den Umfang der voraussichtlichen Kostenerstattung einzuholen. Dazu reichen Sie uns vor Behandlungsbeginn eine Kopie des genehmigten Heil- und Kostenplans bzw. eine Kopie des privatärztlichen Kostenvoranschlags zur Prüfung ein.
In der Praxis kommt es vor, dass bei einer Zahnbehandlung Kosten entstehen, die wir nicht erstatten können. Die Fachleute bezeichnen solche Kosten als nicht erstattungsfähig.
Hier zwei Beispiele: Zum einen kann es sein, dass Sie eine Behandlung wünschen, die durch den Versicherungsschutz des Tarifs ZahnFlex nicht gedeckt ist. Zum anderen stellen wir fest, dass Rechnungen in Einzelfällen nicht den Anforderungen der sogenannten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) entsprechen. In der GOZ sind Regelungen enthalten, an die sich Zahnärzte halten müssen. Ist eine Zahnarztrechnung in Bezug auf die GOZ nach unserer Ansicht nicht korrekt (z. B. falsche Position, falsche Kombination von Positionen, überhöhter Steigerungssatz), werden die entsprechenden Rechnungsbeträge herausgefiltert und bleiben von der Erstattung ausgeschlossen.
Die gute Nachricht: Vor einer Behandlung erstellt Ihr Zahnarzt einen sogenannten Heil- und Kostenplan. Darin wird aufgelistet, welche Leistungen der Zahnarzt bei der geplanten Behandlung voraussichtlich erbringen wird. Diesen Heil- und Kostenplan prüfen wir vor der Behandlung. Wenn es also Leistungen gibt, für die wir die Kosten nicht erstatten können, teilen wir Ihnen dies vor Behandlungsbeginn direkt mit.
Darüber hinaus können Sie sich immer gern an uns wenden und sich zu Ihrem Versicherungsschutz informieren. Wir beantworten gern all Ihre Fragen.
Grundsätzlich läuft der Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren im Tarif ZahnFlex. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.
Ihre Kündigungserklärung muss uns dementsprechend spätestens am 30. September des jeweiligen Kalenderjahres zugegangen sein. Darüber hinaus können Sie in besonderen Fällen Ihr außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Vertragsbeendigung mit eventuellen Nachteilen verbunden ist. Beispielsweise kann es zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Alterungsrückstellung, einem höheren Eintrittsalter sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel des Versicherers kommen.
Die Wartezeit beträgt für den Tarif ZahnFlex acht Monate. Bei einem Unfall entfällt sie.
Damit eine Arztrechnung erstattungsfähig ist, darf Ihr erster Behandlungstermin - abgesehen von einer unfallbedingten Maßnahme - frühestens nach Ablauf von acht Monaten nach dem Versicherungsbeginn liegen.
Die Zahnzusatzversicherungen der Envivas decken auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung (PZR) ab. Die PZR stellt eine sinnvolle Ergänzung zur täglichen Mundhygiene dar und wird deshalb von immer mehr Zahnärzten empfohlen. Warum eine professionelle Zahnreinigung sinnvoll ist, wie sie durchgeführt wird und welche Risiken bestehen, beschreibt der Infoartikel zu diesem Thema.
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