Teilnahmebedingungen:

Mitmachaktion & Gewinnspiel #reisenundhelfen

Der Veranstalter der Aktion ist die Envivas Krankenversicherung AG, nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Diese Teilnahmebedingungen und Datenbestimmungen regeln die Teilnahme an der Aktion des Veranstalters durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen und mitgeteilten Daten.

Allgemeines

Mit dem Absenden des Teilnahmeformulars zwecks Bestellung des Teddys erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, an der Charity-Aktion „#reisenundhelfen – Ein Teddy auf Reise“ der Envivas Krankenversicherung teilzunehmen und stimmt den nachstehenden Bedingungen und der Inhalte-Verantwortung zu.

Die Aktion läuft im Zeitraum 15.05.-31.08.2019.

Durch Veröffentlichung eines Bild-Posts mit dem Teddy auf der Facebook-Seite der Envivas oder in anderen sozialen Netzwerken mit dem Hashtag #reisenundhelfen nimmt der Teilnehmer automatisch an der Aktion teil.

Während des Aktionszeitraums wird der Veranstalter bei jedem öffentlichen Post mit einem Bild von Teddy Tom und mit Vermerk des Aufenthaltortes oder dessen Nennung im Beitrag die Entfernung (per Luftlinie vom Standpunkt Gereonswall 68, 50670 Köln) ermitteln und am Ende des Aktionszeitraums je 100 Kilometer 1,00 Euro an folgende Organisation spenden: Stiftung Universitätsmedizin Aachen (Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen). Pro Reise wird ein Bild gezählt und fließt in die Kilometer-Berechnung mit ein. Werden von einem Teilnehmer mehrere Bilder aus demselben Land gepostet, zählt dies als ein Beitrag und die Entfernung wird einmalig ermittelt und erfasst. Hierbei zählt das erste gepostete Bild. Die maximale Spendensumme beläuft sich auf 20.000 Euro. 

1. Was kann man gewinnen? 

Unter allen Teilnehmer verlost die Envivas 1x einen Reisegutschein in Höhe von 550 Euro, 1x einen Reisegutschein in Höhe von 250 Euro sowie 1x einen Reisegutschein in Höhe 150 Euro an insgesamt drei Teilnehmer.

2. Wie läuft das Gewinnspiel ab?

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, auf der Internetseite www.envivas.de/15jahre ein Teilnahmeformular auszufüllen. Mit der Angabe seiner Daten und Einwilligungserklärung nimmt der Teilnehmer automatisch am Gewinnspiel teil.

3. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt? 

Die Aktion läuft im Zeitraum 15.05.2019 um 12:00 Uhr bis 31.08.2019 24:00 Uhr.

4. Wer kann mitmachen?  

Mit Absenden des Teilnahmeformulars zwecks Bestellung des Teddys nimmt man automatisch am Gewinnspiel teil. Die Anzahl der Teddys ist begrenzt. Eine Bestellung ist nur möglich, solange der Vorrat reicht. 

Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig davon, ob der Teilnehmer Envivas-Kunde ist. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen (z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation) und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist pro „Teilnehmer“ nur eine Teilnahme möglich; die wiederholte Teilnahme sowie die Angabe von falschen Daten hat den Verlust der Teilnahmeberechtigung zur Folge. Pro Haushalt kann maximal ein Teddy bestellt werden. Werden mehrere Teilnahmeformulare mit identischer Adresse eingereicht, wird nur ein Teddy-Exemplar an diese Anschrift verschickt.

5. Wie werden die Gewinner ermittelt?  

Unter allen berechtigten Teilnehmern werden die drei Gewinner unmittelbar nach Ende des Aktionszeitraums vom Veranstalter in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt. Envivas-Kunden und Envivas-Mitarbeiter haben keine höheren Gewinnchancen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?  

Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt, indem die Gewinner per E-Mail an die im Teilnahmeformular angegebene Adresse über ihren Gewinn informiert werden. 

7. Wie erhalte ich meinen Gewinn?  

Der Gewinn wird an die im Teilnahmeformular genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse geschickt. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich.  

8. Was passiert, wenn ich mich nach Gewinnbenachrichtigung nicht melde?  

Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Gewinnbenachrichtigung beim Veranstalter melden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer ein neuer Gewinner ausgelost. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

9. Vorbehaltsklausel 

Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.  

10. Datenschutzbestimmungen  

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter sowie von ihm beauftragte Dienstleister die von ihm angegebenen Personendaten für die Dauer der Aktion und dessen Abwicklung speichert und verwendet. Der Veranstalter verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Er speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung der Aktion. Die personenbezogenen Daten werden spätestens nach dessen Abwicklung gelöscht. Die Einverständniserklärung zur Datenspeicherung und Verwendung im Rahmen des Gewinnspiels kann jederzeit per Post (Envivas Krankenversicherung AG, Gereonswall 68, 50670 Köln) oder per E-Mail (info@envivas.de) widerrufen werden.  

11. Inhalte-Verantwortung 

Mit dem Hochladen von Inhalten, insbesondere Bilder, erklären die Teilnehmer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind.  Es darf sich daher nur um ein Bild handeln, das der Teilnehmer selbst aufgenommen hat. Auf dem Foto dürfen keine Personen abgebildet sein, die mit einer Abbildung zu diesem Zweck nicht einverstanden sind, ferner keine Werke, an denen Dritte Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte besitzen (z.B. Architektur, Kunst, Marken usw.) und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck nicht besteht. Das Foto darf keine rechts- oder sittenwidrigen, keine pornographischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden oder in sonstiger Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßende Inhalte tragen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer für etwaige Rechtsverstöße selbst einzustehen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder) auf potentielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Teilnehmer stellt der Veranstalter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.

12. Nutzungsrechte 

Für die Nutzung der Fotos durch den Veranstalter überträgt der Teilnehmer unentgeltlich das Recht, das Foto zeitlich und räumlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in elektronische Datenbanken (Facebook, Google-Bildersuche und alle mit diesen Medien verbundenen Diensten), elektronische Datennetze usw. einzuspeisen, zu speichern und einer Vielzahl von Nutzern derart zugänglich zu machen, dass diese das Foto auf jeweils individuellen Abruf kurzfristig mittels eines Fernsehers, Computers oder Mobiltelefons empfangen können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eventuelle Fotos nicht, oder nur in geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Aussagegehalt nicht entstellt wird. 

13. Sonstiges  

Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, sein Tausch oder seine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Der Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.