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Stationäre Pflege: Ein Weg mit Hürden

Stark pflegebedürftig - und was jetzt? Wenn selbst ambulante Pflege keine Lösung mehr ist, sind viele Dinge zu klären: von finanziellen und juristischen Gesichtspunkten über die Wahl zwischen voll- oder teilstationärer Pflege bis hin zur Suche nach dem richtigen Pflegeheim. Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu sortieren und beleuchten die wichtigsten Aspekte rund um die stationäre Pflege von einer praxisnahen Seite. Wir erläutern die verschiedenen Arten und Leistungen von Pflegeheimen, geben Ihnen Tipps für die Suche und bringen Licht ins Dunkel der Finanzierung durch Pflegeversicherungen.

Stationäre Pflege: Entlastung für alle Beteiligten

Stellen Sie sich vor, ein naher Angehöriger hat einen folgenschweren Unfall, erkrankt schwer oder kann sein Leben altersbedingt nicht mehr eigenständig meistern. Der nachvollziehbare Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen ist es, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Der Umzug in ein Pflegeheim wird von Betroffenen häufig als großer Einschnitt wahrgenommen, was auch die Zahlen zur häuslichen Pflege zeigen: Nur etwa 16 Prozent der 4,9 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland haben sich für eine vollstationäre Pflege im Heim entschieden (Stand 2021).

Dennoch: Was zu Beginn fast immer mit Unbehagen aller Beteiligten einhergeht, kann nach nur kurzer Eingewöhnungszeit eine große Entlastung und Bereicherung für die Lebensqualität aller Beteiligten sein.

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Die erste wichtige Frage: Teilstationäre oder vollstationäre Pflege?

Bei der stationären Pflege wird zwischen der teilstationären und der vollstationären Form unterschieden. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen können zum Beispiel Altenheime, Pflegeheime und Pflegewohnheime sein, in denen der Patient zeitweise im Tagesverlauf betreut wird. Die teilstationäre Pflege wird wiederum in Tages- und Nachtpflege unterteilt:

Die Tagespflege

Ist ein Patient in Tagespflege untergebracht, wird er tagsüber bis zu acht Stunden in einem Pflegeheim betreut. Das Modell der Tagespflege hat für Betroffene und Angehörige verschiedene Vorteile. Wichtig ist, dass der Gesundheitszustand des Betroffenen diese Form der Pflege auch erlaubt, das heißt, dass zumindest der Transport im Auto möglich ist. Pflegebedürftige werden in der Regel morgens von einem Fahrdienst abgeholt, in einem Pflegeheim professionell betreut und nachmittags wieder nach Hause gebracht. Auf diese Weise sind nicht nur ein geregelter Tagesablauf und professionelle Pflege gewährleistet, sondern auch Angehörige profitieren von der Tagespflege und können tagsüber ihrem gewohnten Alltag nachgehen. Ein weiterer Vorteil: Viele Pflegebedürftige werden durch den regelmäßigen Tapetenwechsel, die vielen neuen Kontakte und Eindrücke sogar wieder aktiver. Sie interessieren sich plötzlich wieder für neue Themen und können diesen im Pflegeheim gezielt nachgehen.

Die stationäre Tagespflege gewährt einen geregelten und abwechslungsreichen Tagesablauf, bei dem auch der Kontakt zu anderen Senioren hergestellt wird.

Die Nachtpflege

Pflegebedürftigkeit ist nicht selten mit nächtlicher Unruhe, Angstzuständen oder häufigem Aufwachen verbunden. Für die Betroffenen ist die teilstationäre Pflege als Nachtpflege daher eine gute Möglichkeit, sich nachts sicher und gut betreut zu fühlen. Das Prinzip ist das gleiche wie bei der Tagespflege: Ein Fahrdienst holt den Pflegebedürftigen zu Hause ab und bringt ihn morgens wieder zurück.

Die vollstationäre Pflege

Wenn die Pflege rund um die Uhr notwendig wird, bleibt es meist nicht aus, auch einen dauerhaften Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung in Betracht zu ziehen. Typische Erkrankungen, die eine Pflege in den eigenen vier Wänden nahezu unmöglich machen, sind beispielsweise eine fortgeschrittene Demenz oder eine sehr stark eingeschränkte Mobilität. Die vollstationäre Pflege hat sowohl für pflegebedürftige Menschen als auch für Sie als  Angehöriger eine Menge Vorteile:

  • professionelle medizinische Versorgung rund um die Uhr,
  • uneingeschränkte Barrierefreiheit im Gebäude,
  • fachgerechte Zimmerausstattung mit Notrufeinrichtungen,
  • vielfältige Freizeit- und Beschäftigungsangebote,
  • regelmäßiger Kontakt mit anderen Pflegebedürftigen,
  • Entlastung der Angehörigen.

Übrigens

Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen haben alle Pflegebedürftigen, unabhängig davon, ob sie theoretisch auch zu Hause betreut werden könnten. Die sogenannte Heimnotwendigkeit ist seit 2017 nicht mehr Teil der Begutachtung seitens der Pflegekassen.

Schritt für Schritt zum geeigneten Pflegeheim

Der Übergang von einer ambulanten bzw. häuslichen Betreuung zu einer vollstationären Pflege stellt Betroffene und ihre Angehörigen vor eine nicht unwesentliche Hürde: die Wahl des richtigen Pflegeheims. Der Lebensmittelpunkt wird verlagert, jahrelange Gewohnheiten ändern sich von heute auf morgen und neue Kontaktpersonen treten in das Leben der Betroffenen. Um den Umzug in ein Pflegeheim so angenehm wie möglich zu gestalten, empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung. Diese beginnt in den meisten Fällen mit der Suche nach einem Pflegeheim, das gut zu den eigenen Lebensgewohnheiten passt.

Wie finde ich ein passendes Pflegeheim?

Nehmen Sie sich bei der Auswahl genug Zeit und lassen Sie die verschiedenen Pflegeeinrichtungen in Ruhe auf sich wirken. Ein einmaliger Besuch der Einrichtung ermöglicht Ihnen häufig keinen objektiven und vollständigen Eindruck von der Qualität des Pflegeheims.

In Deutschland gab es im Jahr 2015 insgesamt 13.596 Pflegeheime, die öffentlichen, privaten oder freigemeinnützigen Trägern zugeordnet werden. Etwas mehr als die Hälfte der Pflegeheime gehört zu den freigemeinnützigen Trägern. Dazu zählen beispielsweise Wohlfahrtsverbände wie die Caritas, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz oder das Diakonische Werk.

Der wichtigste Unterschied zwischen den Trägern: Während öffentliche und freigemeinnützige Träger ihre Pflegeheime ohne wirtschaftliche Absichten betreiben, haben private Träger eine Gewinnerzielungsabsicht. Sie sind aus diesem Grund häufig teurer als freigemeinnützige oder öffentliche Einrichtungen, bieten auf der anderen Seite aber auch meist eine bessere Ausstattung und gut qualifiziertes Personal.

Der Pflege-TÜV

Der sogenannte Pflege-TÜV gilt als das gängige Bewertungssiegel für die Qualität von Pflegeheimen und Pflegediensten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bewertet die Einrichtungen dabei nach insgesamt 82 Kriterien, die in die folgenden fünf Bereiche eingeteilt werden:

  1. Pflege und medizinische Versorgung – 35 Kriterien
  2. Umgang mit demenzkranken Bewohnern – 10 Kriterien
  3. Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung – 10 Kriterien
  4. Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft, Hygiene – 9 Kriterien
  5. Befragung der Bewohner – 18 Kriterien

Die Kriterien der ersten vier Bereiche werden dabei jeweils auf einer Skala von 0 bis 10 bewertet. Anschließend wird für jeden Bereich eine Durchschnittsnote gebildet, die dann zum Gesamturteil über die Einrichtung und deren Leistungen führt.

Das Problem an der Bewertungsmethode: Durch die wiederholte Bildung eines Durchschnitts werden individuelle Ausprägungen geglättet, es bleibt eine wenig aussagekräftige Durchschnittsnote. Schwächen des Heims können dadurch untergehen oder werden nicht berücksichtigt. Auch die Tatsache, dass der bundesweite Durchschnitt aller 1.057 bewerteten Einrichtungen bei 1,3 liegt, lässt Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Pflege-TÜVs aufkommen.

Aber: Der Gesetzgeber hat die Problematik des wenig aussagekräftigen Pflege-TÜVs erkannt und die Branche bereits vor einiger Zeit zu einer Nachbesserung aufgefordert. Mit der Umsetzung einer neuen Methodik ist also zu rechnen und als Orientierung dient der Pflege-TÜV allemal.

Checklisten als praktische Entscheidungshilfe

Organisationen wie die Weiße Liste bieten Pflegebedürftigen und Angehörigen auf der Suche nach einem Pflegeheim eine Hilfestellung in Form von Checklisten. Mithilfe der Checklisten können Sie Pflegeeinrichtungen objektiv und strukturiert selbst bewerten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. In der Standard-Checkliste werden beispielsweise die folgenden Themenbereiche bewertet:

  • Lage und Erreichbarkeit,
  • Wohnen und Ausstattung,
  • Verpflegung und Tagesgestaltung,
  • stationäre Pflege und Betreuung,
  • ärztliche und therapeutische Versorgung,
  • Leistungen und Kosten,
  • Betreuung bei Demenz.

Als Alternative zur Standard-Checkliste können Sie sich auch eine eigene Checkliste zusammenstellen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Hier können Sie Kriterien hervorheben, die Ihnen bei der stationären Pflege besonders wichtig sind. Darüber hinaus empfiehlt die Weiße Liste auch Beratungseinrichtungen, die bei der Beurteilung behilflich sind.

Was kostet die stationäre Pflege?

Bei der vollstationären Pflege zahlt die Pflegekasse in Abhängigkeit des Pflegegrades einen pauschalen Sachleistungsbetrag an die Pflegeeinrichtung. Der Betrag ist für Pflegeaufwand, medizinische Behandlungspflege und die Betreuung in der Einrichtung bestimmt. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 stellen einen Sonderfall dar: Hier wird lediglich ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 125 € gezahlt.

Je höher der Pflegegrad ist, desto höher fällt auch der Sachleistungsbetrag aus:

PflegegradMonatliche Summe
1xxx
2xxx
3xxx
4xxx
5xxx

Aus Sicht des Pflegebedürftigen ist natürlich vor allem der Eigenanteil interessant, der vom Patienten selbst übernommen wird. Dieser Eigenanteil war früher von der Pflegestufe abhängig und stieg mit zunehmender Pflegebedürftigkeit. Seit dem 1. Januar 2017 ist die Regel deutlich einfacher: Der Eigenanteil ist für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 im jeweiligen Pflegeheim gleich. Zwischen den Pflegeheimen kommt es allerdings zu Unterschieden. Neben dem Eigenanteil müssen Betroffene mit Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen wie beispielsweise in die technische Ausstattung oder in die Einrichtung rechnen.

Tipp

Die Pflegekassen stellen in der Regel kostenfrei Leistungs- und Preisvergleichslisten zur Verfügung. Hier können Sie einen Überblick über zugelassene Pflegeheime bekommen und die jeweiligen Pflegesätze und die Aufwendungen miteinander vergleichen. Anbieter gesetzlicher Krankenversicherungen wie die Techniker Krankenkasse (TK) betreiben zudem Vergleichsportale, auf denen Sie Pflegeheime in Ihrem Umkreis miteinander vergleichen können. Der zu zahlende Eigenanteil und der Notendurchschnitt aus dem Pflege-TÜV sind hier praktischerweise gleich hinterlegt. Bei einem mehrjährigen Aufenthalt im Pflegeheim summieren sich auch geringe Unterschiede im monatlichen Eigenanteil schnell zu einem hohen Betrag auf.

Eine kleine Beispielrechnung soll verdeutlichen, wie sich die monatlichen Aufwendungen für die Pflege zusammensetzen. Wir gehen dabei von einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 aus, der vollstationär in einem Pflegeheim unterkommt.  

PositionMonatliche Summe
Kosten für Pflege1.656,98 €
Kosten für Unterkunft425,27 €
Kosten für Verpflegung152,10 €
Investitionskosten545,73 €
Summe2.780,08 €
Zuschuss der Pflegekasse-1.262,00 €
Verbleibender Eigenanteil1.518,08 €

Wenn die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen den Eigenanteil nicht aufbringen können, springt der Sozialhilfeträger ein. Wichtig: Der Antrag auf diese Hilfe sollte so früh wie möglich – am besten noch vor dem Einzug ins Pflegeheim – beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden.

Eine private Pflegezusatzversicherung: Lohnt sich das?

Eine private Pflegezusatzversicherung verfolgt das Ziel, die Finanzierungslücke zwischen Pflegekosten und Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen. Was sich kompliziert anhört, ist ganz einfach: Mit einer privaten Zusatzversicherung erhalten Sie im Pflegefall mehr Leistungen und können Ihren Eigenanteil entsprechend reduzieren oder sogar komplett decken. Damit schonen Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern schützen auch Ihre Angehörigen vor möglichen Ausgaben, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. Welches Versicherungsmodell für Sie geeignet ist, hängt von individuellen Faktoren und Ihrem persönlichen Empfinden ab. Die Envivas bietet mehrere private Zusatzversicherungen im Bereich „Pflege" an. 

Quellen

Ronald Voigt

Autor

Ronald Voigt arbeitete als Redakteur für verschiedene ARD-Nachrichtensendungen, bevor er als Manager bei privaten Krankenversicherungen sowie in der Pharmabranche tätig war. Als freier Redakteur schreibt er seit vielen Jahren über gesundheitliche Themen, Gesundheitspolitik und über Trends im Gesundheitsbereich.