Häufige Fragen

Allgemeine Fragen

Wer kann sich bei der Envivas zusätzlich mit einer privaten Zusatzversicherung absichern?

Die Zusatzversicherungstarife stehen exklusiv TK-Mitgliedern und ihren mitversicherten Familienangehörigen zur Verfügung.

Welche Vorteile hat eine private Zusatzversicherung für mich?

Die Zusatzversicherungen der Envivas bieten Ihnen eine sinnvolle und bedarfsgerechte Ergänzung zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz durch die TK (z. B. wenn Sie Heilpraktiker-Leistungen in Anspruch nehmen möchten oder wenn Sie im Krankenhaus Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Behandlung durch den Chefarzt wünschen).

Sie profitieren von der Kooperation zwischen der TK und der Envivas durch besonders günstige Beiträge.

Welche Tarife kann ich kombinieren?

Folgende Tarife können Sie miteinander kombinieren:

StarterPlus: TravelXL , TravelPlus (XN/XF), KHT-Plus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus, Pro

ZahnFlex: TravelXL, TravelPlus (XN/XF), KHT-Plus, KT-Plus, KlinikSpezial, PflegeAktiv, PflegePlus

VitalXtra: KlinikSpezial, TravelXL, TravelPlus (XN/XF), Pro, KHT-Plus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus

PraxisExtra: KlinikSpezial, TravelXL, TravelPlus (XN/XF), Pro, KHT-Plus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus

PraxisTop: KlinikSpezial, TravelXL, TravelPlus (XN/XF), Pro, KHT-Plus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus

KlinikSpezial: ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop, TravelXL, TravelPlus (XN/XF), KHT-Plus, KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus

KHT-Plus: StarterPlus, TravelXL, TravelPlus (XN/XF), KT-Plus, PflegeAktiv, PflegePlus, KlinikSpezial, ZahnFlex VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop,

KT-Plus: KHT-Plus, StarterPlus, TravelXL, TravelPlus (XN/XF), PflegeAktiv, PflegePlus, KlinikSpezial, ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop,

TravelXL: KT-Plus, KHT-Plus, StarterPlus, PflegeAktiv, PflegePlus, KlinikSpezial, ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop

TravelPlus(XN/XF): KT-Plus, KHT-Plus, StarterPlus, PflegeAktiv, PflegePlus, KlinikSpezial, ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop

PflegeAktiv: TravelPlus(XN/XF), TravelXL, KT-Plus, KHT-Plus, StarterPlus, PflegeXtra, PflegePlus, KlinikSpezial, ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop

PflegePlus:TravelPlus(XN/XF), TravelXL, KT-Plus, KHT-Plus, StarterPlus, PflegeXtra, PflegeAktiv, KlinikSpezial, ZahnFlex, VitalXtra, PraxisExtra, PraxisTop

PflegeXtra: PflegePlus, PflegeAktiv

Wer ist die Envivas?

Die Envivas Krankenversicherung AG ist ein 100-prozentiges Tochter-Unternehmen der Generali Deutschland AG. Damit gehört sie zum zweitgrößten Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt und zur weltweit tätigen Assicurazioni Generali.

Die Envivas bietet private Zusatzversicherungen exklusiv für TK-Versicherte Dazu gehören die Krankenversicherung für Auslandsreisen ebenso wie ein zusätzlicher Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Behandlungen, diverse Zahnzusatzversicherungen sowie private Pflegevorsorge. Envivas Kunden können die Tarife einzeln oder als Kombination abschließen.

Können die Zusatzversicherungen der Envivas nur von TK-Mitgliedern abgeschlossen werden?

Mitglieder anderer Krankenkassen können keine Envivas-Zusatzversicherung abschließen. Sie haben allerdings die Möglichkeit zur TK zu wechseln  und dann als TK-Mitglied eine Zusatzversicherung bei der Envivas abzuschließen.

Welche Vorteile habe ich gegenüber Zusatzversicherungsangeboten von anderen privaten Krankenversicherern?

Als Versicherter der TK sind Sie ausgezeichnete Leistungen gewohnt. Mit den Zusatzleistungen der Envivas ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Dadurch, dass die TK für ihre Versicherten einen Rahmenvertrag vereinbart hat, können die Zusatzversicherungen der Envivas zu besonders günstigen Beiträgen angeboten werden.

Was geschieht mit meinem Versicherungsvertrag bei der Envivas, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

Auch bei einem Wechsel von der TK in eine andere gesetzliche Krankenkasse wird Ihr Vertrag bei der Envivas fortgeführt. Allerdings entfällt dann der Anspruch auf den Beitragsnachlass, so dass Sie ab diesem Zeitpunkt einen höheren Beitrag zahlen müssen.

Ich bin beihilfeberechtigt. Kann ich mich bei der Envivas versichern?

Beamte, die bei der TK versichert sind, können sich grundsätzlich auch bei der Envivas absichern. In diesen Fällen erfolgt die Erstattung unter Berücksichtigung möglicher Beihilfeleistungen, so dass keine Erstattung über 100 Prozent hinaus erfolgt.

Ich interessiere mich für eine private Krankheitskostenvollversicherung. Bietet die Envivas eine derartige Absicherung an?

Die Envivas bietet nur Zusatzversicherungstarife an. Eine Krankheitskostenvollversicherung, als Ersatz für eine gesetzliche Krankenversicherung, ist bei der Envivas also nicht möglich.

Kann ich meine Kinder über eine Familienversicherung mitversichern?

In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem individuellen Risiko und dem vereinbarten Versicherungsschutz. Für jedes versicherte Familienmitglied ist daher ein eigener Beitrag zu entrichten. Die Beiträge für Kinder und Jugendliche sind allerdings regelmäßig deutlich niedriger als die für Erwachsene.

Welche Möglichkeiten habe ich, mit der Envivas in Kontakt zu treten?

Per Telefon: 0221 - 27 14 05 70 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.

Online: Über unser Kontaktformular

Per Post: Envivas Krankenversicherung AG, Gereonswall 68, 50670 Köln

Fragen zur Antragstellung

Wie werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung berechnet?

Die Höhe des Monatsbeitrags eines Tarifs richtet sich nach dem Alter und mit Ausnahme der Tarife Akut, TravelPlus, TravelXL und PflegeXtra nach dem persönlichen Gesundheitszustand. Daher kommt es zu individuellen Beiträgen - anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Höhe des Beitrags vom Einkommen abhängt.

Warum und wie erfolgt eine Gesundheitsprüfung?

Da sich die Beiträge in Tarifen der privaten Krankenversicherung mit Ausnahme der Tarife Akut, TravelPlus, TravelXL und PflegeXtra  am individuellen Risiko orientieren, hat Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsschluss Einfluss auf Ihren Beitrag. Denn: Die Tarifbeiträge sind unter der Voraussetzung eines Gesundheitszustands ohne gravierende oder chronische Erkrankungen kalkuliert. Durch die Gesundheitsfragen wird vermieden, dass Vorerkrankungen, die bereits bei Vertragsbeginn bekannt sind, Beitragserhöhungen für alle Versicherten zur Folgen haben.

Gravierende oder chronische Erkrankungen eines einzelnen Versicherten können in der Regel durch einen individuellen Beitragszuschlag berücksichtigt werden. Für einige Erkrankungen ist jedoch auch ein Leistungsausschluss oder im ungünstigsten Fall eine Ablehnung notwendig.
Mit anderen Worten: Durch Ihre Angaben zum  Gesundheitszustand bei Vertragsschluss helfen Sie mit, die Beiträge des Tarifes langfristig stabil zu halten.

Daher unsere Bitte: Beantworten Sie alle Fragen sorgfältig, vollständig und wahrheitsgemäß. Wichtig: Geben Sie auch die Beschwerden oder Erkrankungen an, die Sie selbst für unwesentlich halten. Erst wenn alle Angaben bei uns eingegangen sind, können wir den Antrag abschließend prüfen.

Müssen alle Gesundheitsfragen im Antrag beantwortet werden?

Alle Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Geben Sie auch die Beschwerden oder Erkrankungen an, die Sie selbst für unwesentlich halten. Die Verletzung der Anzeigenpflicht kann uns dazu berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen. Das führt unter Umständen dazu, dass wir für (auch bereits eingetretene) Versicherungsfälle keine Leistungen übernehmen oder, dass Sie bereits erbrachte Leistungen zurückerstatten müssen.

Welche Behandlungen/Erkrankungen müssen im Antrag angegeben werden?

Sie müssen alle Behandlungen oder Erkrankungen angeben, die für unsere Risikobewertung von Bedeutung sind und nach denen wir Sie im Antrag fragen. Wichtig für eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrags ist es, dass Sie uns über alle erfragten Erkrankungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen lückenlos informieren.

Geben Sie bitte auch bereits ausgeheilte Krankheiten an, auch wenn Ihnen diese unwesentlich erscheinen bzw. diese von Ihnen bisher vielleicht gar nicht als Beeinträchtigung empfunden wurden. Wenn keine Behandlung stattfand, sondern nur die Diagnostik, Beratungen, Untersuchungen oder Tests durchgeführt bzw. nur Arzneimittel eingenommen wurden, benötigen wir ebenfalls genaue Angaben. Eine Nichtbeantwortung müssen wir als Verneinung werten. Also kann auch die Nichtbeantwortung eine falsche Antwort darstellen und Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn dies inhaltlich nicht zutrifft.

Bitte beachten Sie: Für bereits begonnene, beabsichtigte oder angeratene zahnärztliche Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

Warum findet zwischen der Envivas und der TK kein Austausch von Gesundheitsdaten statt?

Da es sich bei der TK und der Envivas um zwei rechtlich selbstständige Unternehmen handelt, darf aus Datenschutzgründen keine Übermittlung von Gesundheitsdaten stattfinden.

In welcher Form werden Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart?

Sofern ein Beitragszuschlag oder ein Leistungsausschluss notwendig wird, erhalten Sie darüber vorab eine Information und ein entsprechendes Angebot von der Envivas. Dieses können Sie in Ruhe prüfen und wenn Sie einverstanden sind, unterschrieben an uns zurücksenden. Erst wenn uns Ihre unterschriebene Annahmeerklärung zugeht, kommt der Vertrag zustande. Der Beitragszuschlag oder Leistungsausschluss ist dann wirksamer Bestandteil Ihres Versicherungsvertrags.

Bei fehlenden Zähnen oder einer erforderlichen Sehhilfe ist dieses Verfahren nicht erforderlich, da die Envivas hier sog. Festzuschläge erhebt und Ihren Antrag durch Ausstellung des Versicherungsscheins sofort annimmt. Der Zuschlag wird im Versicherungsschein besonders gekennzeichnet.

Wirken sich spätere, neu auftretende Krankheiten auf den Versicherungsschutz oder den Beitrag aus?

Später auftretende Erkrankungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vorlagen, beeinflussen weder Ihren vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz noch Ihren Beitrag.

Was sind Sehhilfen?

Sehhilfen sind Augengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen. Lesebrillen gehören ebenso dazu.

Warum müssen Träger von Sehhilfen in einzelnen Tarifen einen Beitragszuschlag zahlen?

Das Vorhandensein einer Sehhilfe bedeutet, dass eine Augenerkrankung vorliegt und ist risikotechnisch wie eine Vorerkrankung zu behandeln. Aus diesem Grund wird ein Risikozuschlag erhoben.

Warum gibt es in Zahnzusatzversicherungen einen Beitragszuschlag für fehlende Zähne und wie lange? Ist dieser Beitragszuschlag dauerhaft zu zahlen?

Fehlende Zähne führen zu einem Beitragszuschlag in Tarifen mit Zahnschutz, der dauerhaft zu zahlen ist. Es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass die bereits bei Vertragsschluss fehlenden Zähne während der Vertragslaufzeit ersetzt werden.

Welcher Tarif ist besonders geeignet für mein Kind?

Speziell für Kinder bieten wir den Tarif StarterPlus an. Mit diesem Versicherungsschutz ist Ihr Kind zu einem geringen Beitrag rundum versorgt. Die Absicherung umfasst Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Auslandsschutz, Unterbringung in einem Zweibettzimmer, Zuschuss für eine Brille/Kontaktlinsen oder den Besuch beim Heilpraktiker.

Können Kinder allein versichert werden?

Ab dem 13. Lebensmonat können Kinder unter Vorlage des Untersuchungsheftes (laufend ab U1) allein versichert werden.

Ich habe bei der Envivas einen Antrag für eine private Zusatzversicherung gestellt. Innerhalb welcher Frist kann ich meine Willenserklärung widerrufen?

Ihre Vertragserklärung können Sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn Sie alle Vertragsinformationen (Kundeninformation, Versicherungsbedingungen, Tarifbedingungen und Produktinformationsblatt) sowie den Versicherungsschein bzw. die Versicherungsbestätigung in der Auslandsreise-Krankenversicherung erhalten haben. Die rechtzeitige Absendung des Widerrufs innerhalb der Frist genügt.

Die Vertragsinformationen händigen wir Ihnen im Rahmen der Antragstellung aus. Den Versicherungsschein erhalten Sie, sobald der Vertrag zu Stande gekommen ist.

Für welche Dauer wird der Versicherungsvertrag geschlossen?

Die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (Praxis, KlinikSpezial, StarterPlus, ZahnFlex, KHT-Plus, VitalXtra) sowie die staatlich geförderte Pflegeversicherung (PflegeAktiv) laufen mindestens bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.
Die Krankentagegeld- und Pflegetagegeldversicherung (KT-Plus, PflegePlus) sowie die Auslandsreise-Krankenversicherung (TravelPlus) laufen zunächst bis zum Ende des ersten Versicherungsjahres.

Danach – also nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – verlängern sich die Verträge automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht wirksam gekündigt werden. Ändert sich nichts an Ihrer Lebenssituation, brauchen Sie sich also um nichts zu kümmern.

Der speziell für längere Auslandsaufenthalte von mehr als 60 Tagen und bis zu einem Jahr entwickelte Tarif TravelXL wird von vornherein taggenau für die jeweilige Dauer der Auslandsreise abgeschlossen.

Wann beginnt und wann endet das Versicherungsjahr?

Hier ist zwischen den Auslandsreise-Krankenversicherungen und den übrigen Tarifen zu unterscheiden:

Das erste Versicherungsjahr beginnt regelmäßig mit dem auf dem Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31. Dezember des gleichen Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind  dem Kalenderjahr gleich. Bsp.: Vertragsbeginn: 1. Juli 2022, Ende des ersten Versicherungsjahres: 31. Dezember 2022, Ende des zweiten Versicherungsjahres: 31. Dezember 2023.

Um Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung so unkompliziert wie möglich zu gestalten, orientiert sich das Versicherungsjahr bei der Auslandsreise-Krankenversicherung am Kalenderjahr, beginnt also mit dem gewünschten Versicherungsbeginn und endet nach einem Jahr (z.B. Beginn am 23. November 2022 und Ende mit Ablauf des 22. November 2023). Bitte beachten Sie, dass sich auch die Auslandsreise-Krankenversicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern sie nicht fristgerecht, d.h. drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt wird.

Wann kann ich den Vertrag kündigen?

Nach Ablauf einer evtl. vereinbarten Mindestvertragslaufzeit können Sie die Versicherungen der Envivas zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Abgesehen von der Auslandsreise-Krankenversicherung TravelPlus (TravelXN und TravelXF) endet das Versicherungsjahr in den Envivas-Tarifen am 31. Dezember, so dass Sie Ihren Vertrag in der Regel zum Ablauf des Kalenderjahres beenden können. Da die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, muss uns Ihre Kündigungserklärung spätestens am 30. September des jeweiligen Kalenderjahres zugegangen sein.

Etwas anderes gilt  für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif TravelXN und TravelXF, da hier das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember endet. Allerdings muss uns auch hier die Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Bsp.: Hat der Vertrag am 15. Juli 2022 begonnen, läuft das Versicherungsjahr bis zum Ablauf des 14. Juli 2023. Um das Vertragsverhältnis zum Ende des ersten Versicherungsjahres zu beenden, muss die Kündigung der Envivas spätestens am 14. April 2023 zugegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen (Praxis, KlinikSpezial, StarterPlus, ZahnFlex, KHT-Plus, VitalXtra) sowie die staatlich geförderte Pflegeversicherung (PflegeAktiv) Mindestvertragslaufzeiten vorsehen. Dies können erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres beendet werden.

Fragen zur Leistungsabrechnung

Erfolgt die Abrechnung direkt mit der Envivas?

Während die Gesetzliche Krankenversicherung nach dem sog. Sachleistungsprinzip funktioniert, funktioniert die private Krankenversicherung nach dem sog. Kostenerstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass der Arzt Leistungen erbringt und dem Patienten gegenüber in Rechnung stellt. Der Patient wiederum unterhält bei einem privaten Krankenversicherer einen Zusatzversicherungsvertrag, nach dem bestimmte Leistungen versichert sind und andere nicht. Der Patient zahlt also die Rechnung des Behandlers und lässt sich den versicherten Teil dieser Kosten von seinem privaten Krankenversicherer erstatten.

Eine Ausnahme gilt bei stationären Krankenhausbehandlungen. Hier kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Unterbringungskosten direkt mit der Envivas abrechnen, wenn Sie dem Krankenhaus die Envivas-Card vorgelegt haben.

In der privaten Zusatzversicherung gibt es auch Leistungen, die eine Leistung der TK aufstocken, vor allem im Bereich Zahnersatz. Rechnet der Zahnarzt den Kassenanteil direkt mit der TK ab, ist die Originalrechnung des Zahnarztes an die Envivas zu senden. Wird der Kassenanteil vom Zahnarzt nicht direkt mit der TK abgerechnet, ist die komplette Zahnarztrechnung zunächst bei der TK einzureichen. Diese schickt Ihnen eine Rechnungskopie mit einem Erstattungsvermerk zurück, die Sie anschließend bei der Envivas einreichen können.

Ab welchem Zeitpunkt können Leistungen in Anspruch genommen werden?

Abgesehen von den Auslandsreise-Krankenversicherungen besteht für alle tariflich vereinbarten Leistungen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, in der keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Besondere Wartezeiten von acht Monaten gelten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Psychotherapie und Entbindung. In der Pflegezusatzversicherung nach Tarif PflegePlus beträgt die Wartezeit drei Jahre. In der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung nach Tarif PflegeAktiv beträgt die Wartezeit fünf Jahre.
Die oben genannten Wartezeiten entfallen bei Unfällen.

Mir liegt eine Rechnung vor. Was muss ich jetzt tun? Welche Unterlagen benötigt die Envivas im Leistungsfall?

Für das Beantragen einer Leistung benötigen wir lediglich die Rechnungen. Ein zusätzliches Anschreiben ist nicht nötig. Die Rechnungen müssen folgende Informationen enthalten:

  • Name und Vorname der behandelten Person
  • Bezeichnung der Krankheit
  • Behandlungsdatum und Behandlungsdauer
  • Honorare für die einzelnen Behandlungen
  • Versicherungsnummer bei der Envivas (notieren Sie diese bitte handschriftlich auf der Rechnung).

Werden von einem anderen Kostenträger (zum Beispiel der Techniker Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft) Vorleistungen erbracht, muss dies auf der Rechnung vermerkt werden. In diesem Fall reichen auch Kopien mit Erstattungsvermerken des anderen Kostenträgers.

Weitere Informationen finden sie unter "Abrechnung von Zusatzleistungen".

Ich benötige eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen, Brillengestell). Was muss ich beachten?

Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden Aufwendungen für medizinisch notwendige Sehhilfen (Augengläser  Brillenfassung, Kontaktlinsen) unter Berücksichtigung einer eventuellen Vorleistung der TK bis zu  150 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erstattet, sofern Sie nach den Tarifen PraxisExtra, PraxisTop, VitalXtra oder StarterPlus versichert sind. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden die nach Anrechnung der Vorleistung der TK verbleibenden Aufwendungen bis max. 150 Euro je Leistungsfall erstattet sobald  hierfür ein Leistungsanspruch gegenüber der TK besteht.

Sind kieferorthopädische Behandlungskosten in einem Tarif der Envivas abgedeckt?

Ja, der Tarif ZahnFlex.Kind sieht eine Erstattung für kieferorthopädische Maßnahmen vor.

Was leisten die einzelnen Tarife für Zahnersatz?

In den Tarifen ZahnFlex, PraxisExtra, StarterPlus und VitalXtra sind Aufwendungen für Zahnersatz (Implantate, Brücken, Prothesen), Zahnkronen,  und Inlays/i.d.R. Onlays einschließlich des zahnärztlichen Honorars im versicherten Umfang erstattungsfähig. Die Erstattung erfolgt prozentual oder im Rahmen eines Budgets ab 500 Euro pro Jahr.

Wie funktioniert die Zahnstaffel?

Um die Beiträge für alle Versicherten möglichst gering zu halten, werden  die Leistungen in den Zahnzusatztarifen der Envivas in den ersten Jahren mittels einer sog. Zahnstaffel auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt. Die genaue Dauer und die einzelnen Höchstbeträge sind abhängig vom jeweiligen Tarif.

Im Tarif VitalXtra erstattet die Envivas Ihnen in den ersten fünf Jahren nach Versicherungsbeginn im Leistungsfall jährlich bis zu 500 Euro. In den Tarifen PraxisExtra und PraxisTop liegt die Erstattung jährlich bei bis zu 1.000 Euro. Werden die 500 bzw. 1.000 Euro in einem Jahr nicht ausgeschöpft, erhöht sich der Erstattungsanspruch in den Folgejahren um den nicht ausgeschöpften Betrag. Somit kann Ihr Erstattungsanspruch auf insgesamt 2.500 Euro (VitalXtra) bzw. 5.000 Euro (PraxisExtra, PraxisTop) im fünften Versicherungsjahr wachsen. Ab dem sechsten Versicherungsjahr und bei Unfall entfallen die Leistungsgrenzen komplett.

Im Tarif StarterPlus  erstattet die Envivas Ihnen in den ersten drei Jahren nach Versicherungsbeginn im Leistungsfall jährlich bis zu 500 Euro. Die Summen addieren sich bei Nichtinanspruchnahme. Somit kann Ihr Erstattungsanspruch hier auf insgesamt 1.500 Euro im dritten Versicherungsjahr wachsen. Ab dem 4. Versicherungsjahr beträgt die Erstattung jährlich maximal 2.000 Euro. Bei Unfall entfallen die Leistungsgrenzen.

Bei der Zahnstaffel ist zu beachten, dass ein Jahr im Sinne der Zahnstaffel nicht identisch ist mit dem Versicherungsjahr. Beginnt die Zahnstaffel beispielsweise am 1. April, endet das erste Jahr der Zahnstaffel mit Ablauf des 30. März des darauffolgenden Kalenderjahres.

Mein Zahnarzt hat mir Kunststofffüllungen bzw. den Austausch der Amalgamfüllungen empfohlen. Wird das erstattet?

Nach dem Tarif Pro werden die Aufwendungen für plastische Zahnfüllungen (insbesondere Kunststofffüllungen) einschließlich vorbereitender und begleitender Maßnahmen - unter Anrechnung der Vorleistung der TK bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet.

Ich wünsche eine Implantatversorgung. Zahlt die Envivas hierfür?

Um fehlende Zähne zu ersetzen, werden immer häufiger Implantate (künstliche Zahnwurzeln) verwendet. An den Stellen, an denen sich ursprünglich Zähne befanden, werden Implantate eingesetzt. An diesen Implantaten werden dann Kronen und/oder Prothesen befestigt.

Diese Maßnahmen fallen insgesamt unter Zahnersatzleistungen und sind Gegenstand des Versicherungsschutzes nach den Tarifen ZahnFlex, PraxisExtra/PraxisTop, StarterPlus und VitalXtra.

Da Implantate sehr teuer sind, empfiehlt es sich in jedem Fall, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei der Envivas einzureichen, um möglichst noch im Vorfeld der kostenauslösenden Behandlung eine Auskunft über den Umfang der voraussichtlichen Kostenerstattung zu erhalten. Bei bestehendem herausnehmbaren Zahnersatz ist eine Implantatversorgung einschließlich der Krone ausgeschlossen.

Ich möchte mich bei einem Heilpraktiker in Behandlung begeben. Was habe ich zu beachten?

Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker erstattet die Envivas  in den Tarifen PraxisExtra, PraxisTop und StarterPlus. Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch einen Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes erfolgt. Erstattungsfähig sind Leistungen eines Heilpraktikers sowie von einem Heilpraktiker verordnete Arzneien nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Heilpraktiker eine Rechnung, die Sie zur Erstattung bei der Envivas einreichen können. Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns die Originalrechnung vorlegen.

Rezepte von Heilpraktikern reichen Sie uns bitte mit der dazugehörigen Rechnung ein. Ersatzweise genügt auch die von Ihrem Heilpraktiker auf dem Rezept vermerkte Diagnose. Bitte beachten Sie, dass die vom Heilpraktiker verordneten Medikamente grundsätzlich aus der Apotheke bezogen werden müssen, damit wir Ihnen die Kosten erstatten können

Mein Heilpraktiker schlägt mir eine psychotherapeutische Behandlung vor. Werden diese Kosten von Envivas erstattet?

Nein, psychotherapeutische Leistungen sind in keinem Tarif der Envivas Gegenstand des Versicherungsschutzes.

Was passiert, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Mit Vorlage der Envivas-Card weisen Sie sich gegenüber dem Krankenhaus als Kunde der Envivas aus. Das Krankenhaus kann anhand der Envivas-Card dann genau ermitteln, welche allgemeinen Krankenhausleistungen (Pflegesätze, Fallpauschalen usw.) und welche Unterbringungskosten (Einbett- oder Zweibettzimmer) Sie bei der Envivas versichert haben.

Die Vorlage der Envivas-Card hat aber auch noch einen weiteren Vorteil für Sie: Das Krankenhaus rechnet dann die in Anspruch genommenen Leistungen für die Unterbringung mit der Envivas ab, sofern Sie nach den Tarifen KlinikSpezial oder StarterPlus versichert sind. Sollte Ihnen die Envivas-Card noch nicht vorliegen, teilen Sie dem Krankenhaus bei der Aufnahme einfach mit, dass ein entsprechender Versicherungsschutz bei der Envivas besteht. Das Krankenhaus wird sich dann zwecks der Kostenübernahmeerklärung mit der Envivas in Verbindung setzen.

Falls Sie auch eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen, gehen Ihnen die Rechnungen des Chefarztes direkt zu. Diese reichen Sie der Envivas bitte im Original ein. Eine Direktabrechnung zwischen den behandelnden Ärzten und der Envivas ist leider nicht möglich, da zwischen diesen und der Envivas keine vertraglichen Beziehungen bestehen.

Bei welchen Behandlungen benötige ich einen Kostenvoranschlag?

Bei umfangreichen Maßnahmen, zum Beispiel im Falle einer geplanten Zahnbehandlung, die Ihnen Kosten verursacht, ist es ratsam vor Beginn der Behandlung einen detaillierten Kostenvoranschlag einzureichen. Dieser Heil- und Kostenplan muss vor Behandlungsbeginn im Original der TK und als Kopie der Envivas eingereicht werden.

Zahlt die Envivas auch homöopathische Mittel, wenn diese vom Allgemeinmediziner verschrieben werden?

Im Rahmen der Tarife PraxisExtra, PraxisTop oder StarterPlus können Heilpraktikerleistungen im Sinne des Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden. Arzneien des behandelnden Heilpraktikers sind dabei ebenfalls erstattungsfähig. Im Einzelfall wird geprüft, ob das jeweilige Präparat medizinisch notwendig und ob seine Wirksamkeit belegt ist. Homöopathische Präparate sowie Phytotherapie werden von der Envivas anerkannt.  Anthroposophische Mittel, Spagyrik sowie Bachblüten und chinesische Heilkräuter erkennt die Envivas dagegen nicht an.

Kann ich eine privatärztliche ambulante Behandlung in Anspruch nehmen?

Die Envivas erstattet keine privatärztlichen ambulanten Behandlung (Ausnahme: Vorsorgeuntersuchungen bei PraxisTop).

Zahlen Sie Aufwendungen für eine professionelle Zahnreinigung?

Nach Tarif Pro werden die Aufwendungen für prophylaktische Leistungen wie z. B. professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung der Zahnoberflächen, Fissurenversiegelung oder Parodontalrisiko-Test, unter Anrechnung der Vorleistung der TK, bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet. Maximal erstattet werden jedoch 100 Euro innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Auch mit dem Tarif ZahnFlex erhalten Sie Prophylaxeleistungen – und zwar bis zu 175 Euro pro Kalenderjahr.

Was ist die Härtefallregelung? Wer ist davon betroffen? Kann ich mich bei der Envivas trotzdem absichern, wenn ich Leistungen im Sinne der Härtefallregelung von der TK bekomme?

Die Härtefallregelung betrifft Versicherte, die Zahnersatz benötigen und über ein geringes Einkommen verfügen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II). Haben Sie spezielle Fragen zum Thema „Härtefallregelung“, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige TK-Geschäftsstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen.

Möchten Sie sich zusätzlich bei der Envivas absichern, vermerken Sie bitte auf Ihrem Antrag oder einem Beiblatt zum Antrag, dass Sie Leistungen im Sinne der Härtefallregelung von der TK bekommen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Antrag, Vertrag und - oder Leistungen meiner Envivas-Zusatzversicherung habe?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0221 - 27 14 05 70 oder über unser Kontaktformular