Private Pflegezusatzversicherung − für die Absicherung Ihrer Zukunft

Das Extra für Mitglieder & Familienversicherte der Techniker Krankenkasse

Finden Sie jetzt schnell und einfach Ihre passende Absicherung bei Pflegebedürftigkeit

  • Finanzielle Absicherung bei zukünftiger Pflegebedürftigkeit
  • Monatliches Pflegegeld in individueller Höhe
  • Staatliche Förderung möglich
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Beitrag für eine 30-jährige Person abzüglich der staatlichen Zulage von 5 Euro bei einem Tagessatz von 50 Euro und einer versicherten Leistung von 1.500 Euro monatlich.

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Themenbereiche im Überblick

Tarifübersicht unserer Pflegezusatzversicherung

– speziell für Versicherte der Techniker Krankenkasse

Mit den Pflegezusatzversicherungen PflegeAktiv und PflegePlus können Versicherte der Techniker Krankenkasse die im Pflegefall entstehende Versorgungslücke deutlich reduzieren. In beiden Tarifen wird Ihnen – in Abhängigkeit vom Pflegegrad – monatlich ein vereinbartes Pflegegeld ausgezahlt. Und mit dem Zusatzbaustein PflegeXtra steht Ihnen die Envivas bei Eintritt der Pflegesituation darüber hinaus mit praktischer Soforthilfe zur Seite. 

In wenigen Klicks zum passenden Tarif

Sie wollen herausfinden, welcher Tarif der richtige für Sie ist? Wir helfen Ihnen dabei. Beantworten Sie kurz die folgenden Fragen und gelangen Sie in wenigen Schritten zum passenden Tarif:

Leistungsumfang der Envivas Pflegezusatzversicherung

Entscheiden Sie sich für eine Pflegezusatzversicherung, so stehen Ihnen unser Tarif PflegeAktiv mit staatlicher Förderung, der Tarif PflegePlus sowie die Zusatzoption PflegeXtra zur Wahl. Die Tarife ergänzen die gesetzliche Pflegeversicherung der Techniker Krankenkasse und schließen Ihre finanzielle Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit. Im Pflegefall ist Ihnen eine monatliche Auszahlung sicher − je nach Tarif, Pflegegrad und versichertem Pflegetagegeld. Dadurch reduziert sich Ihr Eigenanteil deutlich. Eine Kombination der Tarife ist ebenfalls möglich.

PflegeAktiv

Mit PflegeAktiv bieten wir Ihnen den perfekten Zusatzschutz für jeden Pflegegrad. Die Auszahlung Ihres Pflegegeldes ist nach Pflegegraden gestaffelt. Dabei profitieren Sie monatlich von der staatlichen Förderung “Pflege-Bahr”  – Ihr Monatsbeitrag verringert sich automatisch um fünf Euro. Das Beste daran: Sie haben dadurch keinerlei Aufwand, denn wir beantragen die Förderung für Sie.

Ihre Vorteile: 

  • Vereinbartes monatliches Pflegegeld ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten
  • Staatliche Förderung bis zu 60 Euro pro Jahr
  • Keine Gesundheitsprüfung – dadurch schneller und unkomplizierter Abschluss
  • Besonders günstige Beiträge, wenn Sie sich frühzeitig für PflegeAktiv entscheiden

PflegePlus

Mit dem Tarif PflegePlus sichern Sie sich im Falle einer Pflegebedürftigkeit starke Leistungen in Form eines Pflegetagegeldes, das nach Pflegegraden gestaffelt ist – egal ob Sie teil- oder vollstationär, durch Angehörige oder professionell betreut werden. Dabei haben Sie die Möglichkeit, nach Ihrem Bedarf zwischen den Tarifen Pflege2+3 (Leistungen ab Pflegegrad 3) und Pflege3 (Leistungen ab Pflegegrad 4) zu wählen. Zusätzlich können Sie Ihr Pflegegeld während der Vertragslaufzeit unter bestimmten Voraussetzungen an einen Anstieg der durchschnittlichen Pflegekosten anpassen oder zu bestimmten Zeitpunkten von Tarif Pflege3 in den Tarif Pflege2+3 wechseln.

Ihre Vorteile:

  • Vereinbartes monatliches Pflegegeld ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten
  • Erhöhung Ihres Pflegetagegeldes oder Tarifwechsel bei erfüllten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit
  • Leistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt
  • Besonders günstige Beiträge, wenn Sie sich frühzeitig für PflegePlus entscheiden

Ergänzungstarif PflegeXtra

Mit dem Tarif PflegeXtra können Sie die beiden Tarife PflegeAktiv und PflegePlus sinnvoll ergänzen und sich im Pflegefall an ausgebildete Pflegemanager wenden – 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. Für nur einen Euro pro Monat bietet dieser Ergänzungstarif im Ernstfall kompetente Soforthilfe. Dazu zählen beispielsweise die Auswahl und Beauftragung von Kurzzeitpflege und die Vermittlung von Einkaufs- und Haushaltshilfen sowie ambulanten Pflegediensten. Bei Bedarf kommen unsere Pflegemanager auch zu Ihnen nach Hause und finden mit Ihnen gemeinsam die passenden Unterstützungsleistungen. Voraussetzung für diesen Ergänzungstarif ist der Abschluss von PflegeAktiv oder PflegePlus. 

Ihre Vorteile:

  • Telefonische oder Vor-Ort-Beratung durch einen ausgebildeten Pflegemanager
  • Kompetente Hilfe schon ab Beantragung der Pflegeleistung
  • Unterstützungsleistung in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Nur 1 Euro pro Monat zusätzlich
Bild Envivas Tarif PflegeXtra
  • Die Pflegezusatzversicherung PflegeXtra ist extra für TK-Versicherte.

    Der Tarif PflegeXtra kann nicht alleine abgeschlossen werden, sondern nur in Verbindung mit den Tarifen PflegePlus und/oder PflegeAktiv. Er kann entweder direkt zusammen mit diesen Tarifen oder spätestens 36 Monate nach deren Versicherungsbeginn abgeschlossen werden. Es gilt eine Wartezeit von drei Jahren, die jedoch bei Unfall entfällt.

    Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  • Digitale Broschüre Pflege Download
    (PDF, 2.3 MB)
  • Wichtige Vertragsunterlagen PflegeXtra (inkl. AVB) Download
    (PDF, 588.4 KB)

Pflegeleistungen, wenn Sie sie brauchen

Warum sich eine Pflegezusatzversicherung für Sie lohnt

Unsere Lebenserwartung steigt kontinuierlich. Im Idealfall bedeutet dies ein langes und erfülltes Leben. Doch unsere Gesundheit lässt sich oftmals nicht bis ins hohe Alter aufrechterhalten. Eine Pflegebedürftigkeit ist kein Einzelfall. Eine Prognose des Statistischen Bundesamtes zeigt: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland könnte bis 2030 auf weit über drei Millionen ansteigen. Aber wer sich aktiv und rechtzeitig für die richtige Vorsorge entscheidet, kann auch im Falle einer Pflegesituation sein Leben im neuen Rahmen selbstbestimmt gestalten.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten ab. Es entsteht eine finanzielle Versorgungslücke, die Sie selbst schließen müssen − zum Beispiel durch private Rücklagen oder die Unterstützung Ihrer Angehörigen. Aber was, wenn die Rücklagen nicht ausreichen und Sie Ihrer Familie nicht zur Last fallen möchten? Die wenigsten Familien können die finanziellen und zeitlichen Ressourcen aufbringen, die für eine intensive Betreuung notwendig sind.

Investieren Sie daher gemeinsam mit uns in Ihre Zukunft und sichern Sie sich rechtzeitig die optimale Versorgung für den Pflegefall.

Häufige Fragen zum Thema Pflege

Wer kann eine Pflegezusatzversicherung bei der Envivas abschließen?

Eine private Pflegezusatzversicherung bei der Envivas können Mitglieder der Techniker Krankenkasse sowie alle mitversicherten Familienangehörigen abschließen.

Wann sollte ich eine private Pflegezusatzversicherung bei der Envivas abschließen?

Ein früher Einstieg lohnt sich: Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter und ist deshalb umso geringer, je eher Sie den Tarif abschließen. Die einzelnen Abstufungen können Sie den Vertragsunterlagen für Pflege entnehmen. Nutzen Sie gerne auch unsere Beitragsrechner für die Tarife PflegeAktiv und PflegePlus.

Ab wann kann ich Leistungen der Envivas in Anspruch nehmen?

Sie können die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der sogenannten Wartezeit in Anspruch nehmen. Diese beläuft sich im Tarif PflegeAktiv auf fünf und im Tarif PflegePlus auf drei Jahre. Bei einem Unfall entfällt die Wartezeit.

Wie hoch ist mein monatlicher Beitrag bei der Envivas?

Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr sowie der gewünschten Versicherungsleistung. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen monatlichen Beitrag für unsere Pflegezusatzversicherungen PflegeAktiv und PflegePlus.

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Als pflegebedürftig gilt nach dem 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), wer voraussichtlich für mindestens sechs Monate gesundheitliche Beeinträchtigungen von einer in § 15 SGB XI festgelegten Schwere aufweist und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Dazu zählen sowohl körperliche als auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen sowie Belastungen oder Anforderungen, die alleine nicht bewältigt werden können. Die Pflegebedürftigkeit wird nach Art und Umfang individuell in fünf Pflegegrade eingestuft.

Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei gesetzlich Versicherten und von MEDICPROOF bei privat Versicherten. Während eines Besuchs erlebt der Gutachter den Betroffenen in seinem alltäglichen Umfeld und zieht bei der Bewertung bestimmte Kriterien heran. Im Mittelpunkt der Einschätzung steht die Selbstständigkeit des Betroffenen. Die Festlegung des Pflegegrades richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder den Fähigkeiten des Betroffenen.

Lohnt sich ein staatlich geförderter Tarif?

Eine Pflegezusatzversicherung ist grundsätzlich immer sinnvoll, da sie die finanzielle Versorgungslücke im Pflegefall schließen kann. Welcher Tarif für Sie der richtige ist, hängt dabei von Ihren individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen ab. Wünschen Sie zum Beispiel eine Vorsorge für alle Pflegegrade, dann ist PflegeAktiv für Sie die richtige Wahl. Sind Ihnen Leistungen, besonders in den höheren Pflegegraden, und mehr Flexibilität wichtig, dann entscheiden Sie sich für PflegePlus. Sie können die Tarife PflegeAktiv und PflegePlus auch kombinieren und durch den Tarif PflegeXtra ergänzen und sich so im Ernstfall die praktische Soforthilfe durch einen Pflegemanager sichern.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr bundesweit gebührenfrei (auch mobil) unter 0800 - 425 25 25 oder über unser Kontaktformular.

Was sind bei der Envivas die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung?

Den Tarif PflegeAktiv können Sie abschließen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung) versichert sind. Der Gesetzgeber definiert darüber hinaus für den Erhalt der staatlichen Förderung als Mindestanforderung einen monatlichen Beitrag von 15 Euro sowie eine vereinbarte monatliche Leistung von 600 Euro. Diese Leistung kann als Vielfaches von 30 Euro bis auf 1.980 Euro im Monat erhöht werden.

Wie beantrage ich eine staatliche Förderung bei der Envivas?

Wir übernehmen für Sie den Antrag auf staatliche Förderung und verrechnen diesen Zuschuss mit Ihrem monatlichen Beitrag.

Kann ich meine private Zusatzversicherung bei der Envivas von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können Sie Ihre private Zusatzversicherung von der Steuer absetzen. Häufig sind jedoch die Freibeträge durch andere Versicherungen bereits aufgebraucht. Ob Sie diesen Vorteil als Steuerzahler tatsächlich nutzen können, prüfen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder einschlägigen Softwareprogrammen.

Wie lange bin ich an meine Versicherung bei der Envivas gebunden?

Grundsätzlich läuft der Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit und kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Abweichend davon gilt im Tarif PflegeAktiv eine Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.

Ihre Kündigungserklärung muss uns dementsprechend spätestens am 30. September des jeweiligen Kalenderjahres zugegangen sein. Darüber hinaus können Sie in besonderen Fällen Ihr außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Einzelheiten können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Vertragsbeendigung mit eventuellen Nachteilen verbunden ist. Beispielsweise kann es zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Alterungsrückstellung, einem höheren Eintrittsalter sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel des Versicherers kommen.