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Baby und Finanzen: Alles Wichtige rund ums reformierte Elterngeld

2021 ist das Elterngeld reformiert worden. Die 2007 eingeführte Leistung des Bundes ist damit für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern noch flexibler geworden. Das Elterngeld schafft einen finanziellen Ausgleich, wenn Mütter oder Väter nach der Geburt zeitweise nicht oder weniger arbeiten. Wie beantragen Sie das Elterngeld? Was müssen Sie als Eltern beachten, wenn Sie zum Beispiel nach einem Jahr wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen? Und was hat sich 2021 geändert? Die wichtigsten Fakten rund ums Elterngeld, plus drei Expertinnen-Tipps, wie Sie beim Elterngeldantrag bares Geld sparen können!

Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt und in Anspruch genommen werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien nach der Geburt eines Kindes und hilft Müttern und Vätern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Auch Alleinerziehenden und getrennt erziehenden Eltern steht Elterngeld zu.

Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

Unterscheiden muss man zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus.

BasiselterngeldElterngeld PlusPartnerschaftsbonus
Wie lautet die grundsätzliche Regelung zur Höhe?
Mindestens 300 Euro/Monat, maximal 1.800 Euro, je nach Einkommen vor der Geburt. Reduziert auf bis zu 65 % bei Nettoeinkommen > 1.200 Euro/Monat. Erhöht auf bis zu 100 % bei Einkommen < 1.000 Euro/Monat. Den Mindestbetrag von 300 Euro/Monat erhalten Sie auch, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten.Die Hälfte des Betrags des Basiselterngeldes, also zwischen 150 und 900 Euro monatlich.Arbeiten beide Partner Teilzeit (mindestens 24 und höchstens 32 Stunden/Woche), können Sie den Partnerschaftsbonus beantragen. Zwischen 150 und 900 Euro/Monat je Elternteil. Auch getrennt Lebende und Alleinerziehende können den Bonus beantragen, insofern sie in Teilzeit arbeiten.
Wie lange wird der Betrag gezahlt?
Kann für bis zu 14 Monate beantragt werden, wenn sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen und Elternzeit nehmen (12 Monate, wenn nur ein Elternteil EZ nimmt). Alleinerziehende haben auch ohne Partner Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld.Kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld beantragt werden, also maximal 28 Monate (24 Monate, wenn nur ein Elternteil EZ nimmt). Anders als das Basiselterngeld kann Elterngeld Plus auch nach dem 14. Lebensmonat beantragt werden.Kann für mindestens 2 und höchstens 4 Monate beantragt werden. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
Wie ändert sich der Betrag, wenn Sie nach der Geburt erwerbstätig sind?
Das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit wird auf das Basiselterngeld angerechnet. Das Basiselterngeld beträgt dann 65 % des Unterschieds zwischen Nettoeinkommen vor der Geburt und Nettoeinkommen danach.Während des Bezugs von Elterngeld Plus können Sie einer Erwerbstätigkeit von bis zu 32 Stunden/Woche nachgehen. Elterngeld Plus wird maximal in halber Höhe des Basiselterngeldes ohne Zuverdienst gezahlt. Dadurch kommt es in vielen Fällen zu einer anrechnungsfreien Beschäftigung.Während des Bezugs des Partnerschaftsbonus´ müssen beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit nachgehen. Bei Alleinerziehenden (natürlich) nur ein Elternteil.

Wie und wann beantrage ich Elterngeld?

Alle Varianten des Elterngeldes können Sie erst nach der Geburt beantragen, da Sie dafür unter anderem die Geburtsurkunde und den genauen Geburtstermin Ihres Kindes benötigen. Am besten bereiten Sie die Anträge bereits vor der Geburt vor und sammeln alle dafür benötigten Nachweise. Elterngeld wird nur bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt. Haben Sie Ihren Antrag bereits vor der Geburt weitgehend fertiggestellt, können Sie sich im Wochenbett entspannt über Ihr Neugeborenes freuen.

Das Elterngeld können Sie bei der Elterngeldstelle beantragen, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie unter „Beratung vor Ort“ im Familienportal des Bundesfamilienministeriums. In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie unter „Elterngeld Digital“ im Familienportal des Bundes. Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte das Elterngeldformular Ihres Bundeslandes. Sie erhalten dieses bei Ihrer Elterngeldstelle, bei vielen Gemeindeverwaltungen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburtsstationen.

Elterngeld kann jedes Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingsgeburten ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin stellen. Nehmen Sie Elterngeld parallel, werden dafür jeweils zwei Elterngeldmonate berechnet.

Welche Nachweise muss ich dem Antrag beifügen?

Für den Elterngeldantrag brauchen Sie folgende Nachweise:

  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder die Geburtsbescheinigung, die Sie im Krankenhaus oder von Ihrer Hebamme bekommen haben.
  • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen. Die benötigten Nachweise unterscheiden sich, je nachdem, ob sie selbständig oder nicht selbständig sind. Auch für Beamtinnen und Beamte gelten besondere Regelungen.
  • Haben Sie Mutterschaftsleistungen bezogen, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung über das Mutterschaftsgeld/Krankentagegeld während des Mutterschutzes.
  • Gegebenenfalls Nachweise über Ihr Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen. Auch hier unterscheidet sich Ihre Situation, je nachdem, ob Sie selbständig oder nicht selbständig tätig sind.

Einen Überblick über die erforderlichen Nachweise finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

Erwerbstätig nach der Geburt? So berechnen Sie das Elterngeld.

Das Basiselterngeld beträgt 67 % Ihres Nettoeinkommens vor der Geburt, wenn das Nettoeinkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro monatlich lag. Bei einem Einkommen über 1.200 Euro monatlich wird es schrittweise auf bis zu 65 % reduziert, bei Einkommen unter 1.000 Euro auf bis zu 100 % erhöht. Haben Sie nach der Geburt wieder ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, wird dieses auf Ihr Elterngeld angerechnet. Das Basiselterngeld beträgt dann 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt und Ihrem Nettoeinkommen danach (siehe Beispiel unten).

Seit 2014 gibt es neben dem Basiselterngeld auch das Elterngeld Plus. Dieses soll besonders Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, entlasten und zu einer gleichberechtigten Aufgabenteilung motivieren. Das Elterngeld Plus umfasst pauschal die Hälfte des Basiselterngeldes, das Ihnen zusteht, wird aber doppelt so lange ausgezahlt. Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall sein könnte, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen mit dem Elterngeld-Rechner des Familienportals .

Beispielrechnung: Erwerbstätigkeit nach der Geburt

Sind Sie nach der Geburt erwerbstätig, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt und Ihrem Nettoeinkommen danach. Beim Elterngeld Plus kommt es dagegen – je nach individueller Situation – häufig zu einer anrechnungsfreien Beschäftigung – das Elterngeld wird ohne Anrechnung des Einkommens ausgezahlt. Weil das alles kompliziert ist, finden Sie hier eine Beispielrechnung für eine Familie, bei der nur ein Elternteil die Elternzeit nimmt bzw. Elterngeld empfängt.

Nettoeinkommen vor der Geburt2.000 Euro monatlich
Nettoeinkommen nach der Geburt500 Euro monatlich
Einkommensunterschied1.500 Euro monatlich
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds)975 Euro monatlich=> 12 Monate gezahlt: 11.700 Euro
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2000 Euro)1.300 Euro monatlich
Elterngeld Plus (Hälfte des theoretischen Basiselterngelds. Doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld)650 Euro monatlich=> 24 Monate gezahlt: 15.600 Euro

Elterngeld und Kindergeld: Was ist der Unterschied?

Anders als Elterngeld und Elterngeld Plus erhalten Sie das Kindergeld einkommensunabhängig ab der Geburt Ihres Kindes. Es beträgt momentan 219 Euro monatlich für das 1. und 2. Kind, 225 Euro monatlich für das 3. und 250 Euro monatlich für das 4. und jedes weitere Kind. Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes gezahlt. Sie können es bei der Familienkasse des Bundes beantragen. 

Elterngeld-Reform 2021: Alles Wichtige auf einen Blick

Seit 2021 ist das Elterngeld noch flexibler, vor allem für Eltern, die neben der Kinderbetreuung arbeiten gehen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen:

  • Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wurde von 30 auf 32 Stunden pro Woche angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann nun mit 24 bis 32 Wochenstunden statt wie bisher mit 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden. Nachweise über die Arbeitszeit müssen nur noch im Ausnahmefall und auf Nachfrage der Elterngeldstelle eingereicht werden.
  • Der Partnerschaftsbonus kann jetzt zwischen 2 und 4 Monate lang genommen werden, mit kurzfristiger Verlängerung oder Verkürzung. Den Partnerschaftsbonus können auch Alleinerziehende bekommen.
  • Durch Kurzarbeit oder eine längere Erkrankung, bei der Eltern Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bekommen, ändert sich die Höhe des Elterngeldes nicht.
  • Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate. Abhängig davon, wie früh das Kind auf die Welt kommt, bekommen die Eltern bis zu vier Elterngeldmonate mehr.
  • Eltern mit nur geringen selbständigen Nebeneinkünften können jetzt beantragen, dass allein ihre nicht-selbständigen Einkünfte in den 12 Monaten vor der Geburt für das Elterngeld berücksichtigt werden. Bisher galt für sie pauschal das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt.
  • Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro bekommen in Zukunft kein Elterngeld mehr, da davon auszugehen ist, dass sie ihre Elternzeit auch anders finanzieren können. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen.

Drei Expertinnen-Tipps für mehr Elterngeld

Gesa Heiden, studierte Verwaltungswissenschaftlerin und Elterngeldberaterin, gibt drei Expertinnen-Tipps, wie Sie mehr Elterngeld erhalten können:

  1. Monate mit Elterngeldbezug ausklammern:

    Hat sich Ihr Nettoeinkommen aus einer nicht-selbständigen Tätigkeit nach der Geburt Ihres ersten Kindes stark verringert, können Sie bei einem weiteren Kind bis zu 14 Monate mit Elterngeldbezug für ihr älteres Kind aus dem maßgeblichen Berechnungszeitraum ausklammern lassen. Für die Berechnung des Elterngeldes nimmt die Elterngeldstelle dann zum Teil Ihr höheres Nettoeinkommen vor Geburt des ersten Kindes als Berechnungsgrundlage. Dies kann vor allem für Eltern interessant sein, die ihre Kinder kurz hintereinander bekommen.

  2. (Nebenberufliche) Selbständigkeit anmelden:
    Für Nicht-Selbständige, die in den 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes nur ein geringes Einkommen hatten, lohnt sich eventuell der Beginn einer nebenberuflichen Selbständigkeit. Mit sogenannten Mischeinkünften wird nicht mehr der Zeitraum in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt, sondern das Nettoeinkommen im Jahr davor. Wichtig ist, sich vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ausgiebig zu informieren und die Tätigkeit rechtzeitig vor der Geburt bei der zuständigen Stelle (Finanzamt/Gewerbeamt) anzumelden.
  3. Steuerklasse wechseln (nur für verheiratete Paare möglich):

    Für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt die Elterngeldstelle das durchschnittliche Nettoeinkommen aus dem Zeitraum vor der Geburt Ihres Kindes. Dabei wird für die Steuerabzüge die Steuerklasse zugrunde gelegt, die in dem Bemessungszeitraum überwiegend vorlag. Wechselt der Elternteil, der das meiste Elterngeld beantragen wird, rechtzeitig in Steuerklasse 3, bekommen Eltern mehr Elterngeld: Die monatlichen Lohnsteuerabschläge sind hier am geringsten – und damit das Elterngeld höher. Allerdings müssen Sie schnell sein: Der Steuerklassewechsel muss spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes, bzw. bei Vätern vor der Geburt des Kindes erfolgt sein. Den Antrag sollten Sie also möglichst direkt stellen, nachdem Sie erfahren haben, dass Sie bald Eltern werden oder bereits in der Familienplanungsphase sind.

Mit etwas Vorbereitung ist die Beantragung des Elterngeldes gar nicht so schwer. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig informieren und Ihren Antrag möglichst bereits vor der Geburt Ihres Kindes weitgehend fertig stellen. So steht einer glücklichen und auch finanziell unbeschwerten ersten Zeit mit Ihrem Kind nichts im Weg!

Weitere Informationen

Gesa Heiden

Elterngeldberaterin Gesa Heiden: https://www.gesaselterngeldberatung.de/

Sarah Zöllner

Autorin

Sarah Zöllner schreibt als Journalistin und Autorin über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familien- und Gleichstellungspolitik. 2023 erschien ihr zweites Buch „Mütter. Macht. Politik. - Ein Aufruf!“. Für die Envivas informiert sie regelmäßig über Gesundheitsthemen und Wissenswertes rund um den Alltag mit Kindern. Mit ihrer Familie lebt sie nahe Heidelberg.