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Hausbesuche: Wann dürfen Sie Ihren Arzt zu sich rufen?

Selbst bei schwerster Krankheit schleppen sich die meisten Patienten noch zum Arzt, anstatt nach einem Hausbesuch zu fragen. Doch was auf den ersten Blick wie ein teurer Luxus erscheint, ist in vielen Fällen Ihr gutes Recht. Wir erklären Ihnen, was Sie beachten müssen – und wie Sie von dieser besonderen Leistung profitieren.

Ein Hausarzt erledigt durchschnittlich acht Hausbesuche pro Woche in der Stadt, ein Landarzt sogar mehr als dreimal so viele. Was für den Arzt ein zusätzlicher Aufwand ist, kann jedoch für Sie als Patient sehr praktisch sein. Aber wann dürfen Sie eigentlich zum Telefon greifen, und in welchen Fällen dürfen Ärzte auch absagen?

Was ist eigentlich ein ärztlicher Hausbesuch?

Schmerzen, hohes Fieber, Kreislaufprobleme, häufiges Erbrechen oder Schwäche machen für einige Patienten den Gang zum Arzt oft unerträglich – teilweise sogar unmöglich. Sind Sie nicht in der Lage, Ihren Arzt in seiner Praxis aufzusuchen, können Sie einen Hausbesuch in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Ihr Arzt kommt zu Ihnen nach Hause und untersucht und versorgt Sie direkt vor Ort. Besonders praktisch dabei: Die Rezepte für Ihre Medikamente bringt Ihnen Ihr Arzt gleich mit. Bedenken Sie jedoch: Hausbesuche eignen sich nicht für absolute Notsituationen. Bei Unfällen oder lebensgefährlichen Zuständen sollten Patienten sofort den Notdienst verständigen.

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Wann haben Sie Anspruch auf einen Hausbesuch?

Grundsätzlich gilt: Zwischen Ihnen und Ihrem Arzt muss ein Behandlungsvertrag bestehen, der Ihren Arzt dazu verpflichtet, seine medizinische Hilfe anzubieten. Doch lassen Sie sich nicht von dem Wort „Vertrag“ abschrecken – Sie müssen weder ein schriftliches Dokument aufsetzen, noch ein spezielles Gespräch darüber führen. Es ist lediglich gemeint, dass der Arzt die Behandlung in seiner Praxis begonnen, Sie telefonisch beraten oder einfach nur einen Termin mit Ihnen vereinbart hat. Was das für Sie bedeutet?

Ganz einfach: Der Arzt hat die Verpflichtung übernommen, Sie zu behandeln – und damit auch die Verpflichtung zu einem Hausbesuch, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in die Praxis kommen können oder Ihnen der Weg zur Praxis unzumutbar wäre. Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn Sie nicht mobil und bettlägerig oder offensichtlich schwer erkrankt sind. Darunter fallen zum Beispiel Patienten nach einem Schlaganfall mit Hemiparese (halbseitige Lähmung des Körpers), Tumorerkrankungen im Endstadium oder an COPD (chronische Lungenerkrankung) erkrankte Patienten, die auf Heimsauerstoff angewiesen sind.

Tipp: Diese Bedingungen gelten auch für Ihr Kind. Darüber hinaus können Sie den Kinderarzt auch zu sich nach Hause bitten, wenn Ihr Kind eine hochansteckende Erkrankung hat.

Auch Ihr Kind hat bei einer entsprechend schweren Erkrankung Anspruch auf einen ärztlichen Hausbesuch.

 

Neben einem bestehenden Behandlungsvertrag spielen auch Ihr Wohnort und die Entfernung zu dem jeweiligen Mediziner eine entscheidende Rolle. So statten die meisten Ärzte nur innerhalb eines gewissen Umkreises Hausbesuche ab. Wohnen Sie also nicht in unmittelbarer Nähe Ihres Arztes, sollten Sie sich nach einem anderen Mediziner umschauen, der für Ihr Gebiet zuständig ist. Falls Sie nicht wissen, wer das ist, können Sie sich darüber einfach bei Ihrem Arzt informieren und einen Kontakt geben lassen.

Steht Ihnen nur bei schwerer Krankheit ein Hausbesuch zu?

Hausbesuche nur bei schwerer Krankheit? Zum Glück nicht nur! Ältere, pflegebedürftige oder chronisch kranke Patienten haben ebenfalls ein Recht auf präventive Hausbesuche. Das Ziel ist dabei, die Krankheit positiv zu beeinflussen und eine Verschlechterung zu verhindern. Häufig handelt es sich auch um eine Langzeitbetreuung, in deren Rahmen es wichtig ist, dass Ihr Arzt einen regelmäßigen Eindruck von Ihrem Gesundheitszustand bekommt.

Auch Fachärzte können Hausbesuche durchführen

Auch Fachärzte sind zum Hausbesuch verpflichtet, wenn aufgrund einer Erkrankung aus dem jeweiligen Fachgebiet ein Besuch notwendig ist. Das bedeutet, nicht nur Ihr Hausarzt oder ein anderer Allgemeinmediziner, sondern auch Orthopäden, Kinderärzte und andere Fachärzte, mit denen ein Behandlungsvertrag besteht, können zu Ihnen nach Hause kommen.  

Wann der Arzt den Hausbesuch an anderes medizinisches Personal delegieren kann

Gibt es Fälle, in denen die ärztliche Hilfe bei einem Hausbesuch durch andere Personen als Ihren Arzt übernommen werden kann? Ja, die gibt es. Sollte bei einem Hausbesuch zum Beispiel nur eine Blutabnahme oder eine Spritze notwendig sein, so können Ärzte den Besuch beispielsweise durch eine Krankenschwester anordnen. Als Voraussetzung dafür muss aber zuvor ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden haben.

Das heißt: Ein Arzt muss zunächst bei dem Hausbesuch eine Diagnose stellen. Diese Aufgabe kann er nicht einem Krankenpfleger oder Arzthelfer übertragen. Zwar steht es Ihrem Arzt frei, ob er in Begleitung eines Praxiskollegen zu Ihnen kommt oder nicht – dennoch ist nur er dazu berechtigt, medizinische Befunde zu erheben und Sie zu behandeln.

Hausbesuche auch nachts und am Wochenende

Natürlich halten sich akute Krankheiten nicht an Uhrzeiten oder Wochentage. Daher haben Sie als Patient auch zu jeder Tages- und Nachtzeit das Recht auf einen Hausbesuch. Sollte Ihr behandelnder Arzt gerade keinen Dienst haben, ist er in der Pflicht, Sie an den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu verweisen und sicherzustellen, dass sich jemand anderes um Sie kümmert.

Kann mein Arzt den Hausbesuch ablehnen?

Nein, eigentlich nicht. Auch wenn der Arzt seinen Patienten gut kennt und die Beschwerden aus der Distanz einzuschätzen vermag, muss er sich ein eigenes Bild über den Gesundheitszustand machen. Ferndiagnosen per Telefon oder E-Mail sind somit nicht zulässig, da jede Erkrankung individuell von einem Arzt begutachtet werden muss. Der Arzt kann den Hausbesuch jedoch auf eine für ihn passende Zeit legen – zum Beispiel vor oder nach der Sprechstunde, insofern der Besuch nicht besonders dringend ist.

Ferndiagnosen per Telefon ersetzen den Hausbesuch Ihres Arztes nicht. Er muss sich ein persönliches Bild von Ihrem Gesundheitszustand vor Ort machen.

Doch was können Sie tun, wenn Ihr Arzt den Hausbesuch trotzdem ablehnt? Dann hat er seinen Behandlungsvertrag nicht eingehalten, wodurch Sie ein Anrecht auf Schadensersatz erhalten. Zudem drohen Ihrem Arzt berufsrechtliche Verfahren, die von der Ärztekammer eingeleitet werden. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf einen Hausbesuch, wenn Sie bereits anderweitig versorgt wurden, beispielsweise durch einen Not- oder Bereitschaftsdienst.

Wichtig: Hat Ihr Arzt andere wichtige Pflichten, wie zum Beispiel eine Behandlung, die nicht aufgeschoben werden kann, entfällt die Verpflichtung zum Hausbesuch. Ein volles Wartezimmer zählt jedoch nicht dazu.

Die gute Nachricht: Kosten für Hausbesuche sind durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt

Die Kosten für einen Hausbesuch setzen sich aus dem Besuch selbst inklusive Beratung und Untersuchung sowie dem sogenannten Wegegeld zusammen. Zusätzlich sind die Kosten nach Entfernung, Tageszeit sowie Feiertagen und Wochenenden gestaffelt.

Sind Sie gesetzlich versichert, übernimmt Ihre Versicherung alle anfallenden Kosten für einen Hausbesuch – egal ob Sie an einem Dienstag im September oder am Weihnachtsabend krank geworden sind. Patienten brauchen also nichts aus eigener Tasche zu bezahlen, auch nicht das Wegegeld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sind Sie schwer erkrankt oder nicht mobil und bettlägerig, haben Sie Anspruch auf einen Hausbesuch durch einen Arzt.
  • Liegt ein Behandlungsvertrag vor, sind sowohl Hausärzte als auch Fachärzte zu einem Hausbesuch verpflichtet.
  • Hausbesuche sind nicht für Unfälle und lebensgefährliche Zustände vorgesehen – rufen Sie in diesen Fällen sofort den Notdienst.
  • Hat Ihr Arzt keine Möglichkeit, zu Ihnen nach Hause zu kommen, muss er für Ersatz sorgen.
  • Eine Ferndiagnose per Telefon ist nicht zulässig.
  • Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen alle anfallenden Kosten.