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Das Einzelzimmer im Krankenhaus – Kosten und Versicherungsleistung

Schneller gesund werden dank Einzelzimmer? Gar nicht so abwegig! In einer Umfrage der Forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen) wurde die Unterbringung in einem Einzelzimmer als wichtigster Einflussfaktor für das Wohlbefinden im Krankenhaus bewertet. Ruhe und Privatsphäre gestalten den Krankenhausaufenthalt angenehmer. Wer in einem Einzelzimmer liegt, fühlt sich also wohler – und das ist gut für die Gesundheit, denn ein positives Umfeld trägt zur Genesung bei.

Aber wie kommen Sie in den Genuss eines Einzelzimmers und welche Rolle spielt Ihre Versicherung dabei? Was kostet die exklusive Unterbringung und wie vorteilhaft ist sie tatsächlich?

Wer hat Anspruch auf ein Einzelzimmer?

In Deutschland haben Sie nicht automatisch einen Anspruch auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Denn die Standardunterbringung ist das Zwei- oder Mehrbettzimmer. Hintergrund: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie Teil einer solidarischen Krankenversicherung, die eine Grundversorgung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot anbietet. Aus diesem Grund gibt es keinen generellen Anspruch auf ein Krankenhaus-Einzelzimmer und eine damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.
Als Kassenpatient haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine komfortablere Unterbringung über eine Zusatzversicherung abzuschließen.

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Einzelzimmer als medizinische Notwendigkeit

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur dann die Kosten für ein Einzelzimmer, wenn es medizinisch notwendig ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Infektionsgefahr für Sie zu groß ist. Ebenso kann der behandelnde Arzt ein Einbettzimmer anordnen, wenn von Ihrer Erkrankung eine zu hohe Infektionsgefahr für andere Patienten ausgeht. In diesen Fällen müssen Sie aufgrund der ärztlichen Anordnung keine Mehrkosten für die alleinige Unterbringung tragen.

Das Einzelzimmer als Wahlleistung im Krankenhaus

Wenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht werden, erhalten Sie grundsätzlich die allgemeinen Regelleistungen. Hierzu zählen die notwendige medizinische Versorgung, die nötige Pflege sowie die Betreuung durch die Stationsärzte und das Krankenpflegepersonal. Auch die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer zählt zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.

Neben diesen allgemeinen Leistungen bieten Krankenhäuser die sogenannten Wahlleistungen an. Dabei handelt es sich um Wunschleistungen, die über den Umfang der Krankenkassenleistungen hinausgehen. Sie können eine oder mehrere Wahlleistungen unabhängig voneinander buchen:

  • Kategorie 1 – Unterkunft
  • Kategorie 2 – ärztliche Wahlleistungen
  • Kategorie 3 – medizinische Wahlleistungen

Die Unterbringung im Einzelzimmer gehört zu den Wahlleistungen der Kategorie 1 (Unterkunft). Je nach Krankenhaus sind Extras wie die Mitaufnahme des Partners, Komfortbetten oder ein persönlicher Service möglich. Das Krankenhaus legt die Kosten für die Wahlleistungen selbst fest, diese müssen aber verhältnismäßig sein. Als Kassenpatient tragen Sie diese Kosten selbst. Sie können sich mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung gegen diesen finanziellen Mehraufwand absichern.

Leistungen und Wissenswertes zum Einzelzimmer

Ein Krankenhausaufenthalt ist alles andere als Alltag – umso besser, wenn Sie Ihre Zeit in der Klinik so angenehm wie möglich gestalten können. Wenn Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts allein im Zimmer untergebracht sind, profitieren Sie während der Pflege von einigen Vorzügen.

Die Vorteile von einem Einzelzimmer im Krankenhaus

  • mehr Privatsphäre
  • kein „erzwungener” Kontakt zu Mitpatienten
  • je nach Ausstattung: eigenes Badezimmer mit WC
  • keine psychische Belastung durch Konfrontation mit Erkrankungen und Beschwerden von Mitpatienten
  • mehr Komfort
  • geringere Infektionsgefahr
  • mehr Ruhe, dadurch auch besserer Schlaf
  • weitere Extras möglich (persönlicher Service, Komfortbetten, eigenes Telefon, eigener Kühlschrank, eigener Balkon)

Mögliche Nachteile eines Einzelzimmers

  • eventuelles Gefühl der Isolierung durch fehlenden Kontakt
  • stärkere Konzentration auf eigene Schmerzen (keine Ablenkung durch Zimmernachbarn)
  • eventuell finanzielle Mehrbelastung

Kosten eines Einzelzimmers

Für die Kosten einer Wahlleistung wie eines Einzelzimmers gibt es bei Krankenhäusern eine Bemessungsgrundlage, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung als gemeinsame Empfehlung herausgegeben wird. Demnach setzen sich die Einzelzimmerkosten pro Tag im Krankenhaus aus zwei Komponenten, dem Basispreis und den Komfortzuschlägen, zusammen.

Jedes Krankenhaus berechnet einen individuellen Basispreis. Grundlage ist eine Rechenformel, die den Preis für einen fiktiven Standardbehandlungsfall ermittelt. Der Basispreis deckt allein die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ab. 

Weitere Komfortleistungen können hinzugebucht werden und sind in der Empfehlung gestaffelt aufgeführt. Hierzu zählen zum Beispiel Terrassen oder Balkone, die an das Zimmer angrenzen, aber auch ein eigenes Badezimmer. Ein täglicher Wechsel von Hand- und Badetüchern kann ebenfalls unter die Komfortleistungen fallen.

Die Empfehlung wird jedes Jahr aktualisiert. Unsere Beispielrechnung legt Zahlen für das Jahr 2026 zugrunde. 

Die Gesamtkosten für das Einzelzimmer mit Extra-Ausstattung können somit pro Tag über 230 Euro betragen. Bei einem Aufenthalt von sieben Tagen wären damit über 1.610,00 Euro für die Wahlleistungen fällig.

Kostenübernahme durch die Versicherung

Die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung im Basistarif übernehmen nur die Regelleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt. Das heißt: Wenn das Einzelzimmer nicht medizinisch notwendig ist, übernehmen die Versicherungen keine Kosten dafür.

Falls Sie dennoch ein Einzelzimmer im Krankenhaus belegen wollen, können Sie dieses als Wahlleistung in einem separaten Vertrag mit dem Krankenhaus vereinbaren. Zu diesem Zweck erhalten Sie vor Ihrem Krankenhausaufenthalt in der Regel eine Übersicht mit den Kosten für den Bereich „Unterkunft“. Die darin aufgeführten Kosten müssen Sie selbst übernehmen. Die Ausnahme: Sie sind durch eine private Krankenhauszusatzversicherung geschützt oder haben die Leistung in Ihrer privaten Krankenvollversicherung eingeschlossen.

Lohnt sich eine private Krankenhauszusatzversicherung?

Als gesetzlich Versicherter haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Diese kann die Wahlleistung „Einzelzimmer“ abdecken und damit die Zusatzkosten für Sie tragen.

Grundsätzlich ist eine solche Zusatzversicherung immer lohnenswert, wenn Sie im Krankheitsfall nicht in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden möchten.

Info

Der Envivas KlinikFlex Tarif bietet Ihnen nicht nur die separate Unterbringung, sondern auch die Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl (auch Chefarzt) an. Damit sichern Sie sich neben dem größten Komfort auch die beste Behandlung.

Übrigens: Durchschnittlich verbringen Patienten laut Statistischem Bundesamt 7,2 Tage stationär im Krankenhaus. Bei einem reinen Basispreis von 150,00 Euro pro Tag für das Einzelzimmer zahlen Sie ohne Zusatzversicherung bei einem durchschnittlichen Aufenthalt 1.080,00 Euro aus der eigenen Tasche.

FAQ Das Einzelzimmer im Krankenhaus

Hier die häufig gestellten Fragen und Antworten zum Thema Das Einzelzimmer im Krankenhaus im Überblick :