Private Pflegezusatzversicherung

Das Extra für Mitglieder & Familienversicherte der Techniker Krankenkasse

Finden Sie Ihre passende Absicherung

  • Zuverlässiger Finanzschutz bei zukünftiger Pflegebedürftigkeit
  • Monatliches Pflegegeld in individueller Höhe
  • Staatliche Förderung möglich
schenken der Envivas ihr Vertrauen
Mehr als 1,6 Millionen Kunden
schenken der Envivas ihr Vertrauen
99 % der Kunden würden uns weiterempfehlen
Exzellenter Kundenservice
99 % der Kunden würden uns weiterempfehlen
Tarife nach Maß
Das Extra für TK-Versicherte
Tarife nach Maß

Themenbereiche im Überblick

Tarifübersicht

Mit unseren Pflegezusatzversicherungen PflegeAktiv und PflegePlus können Sie die Versorgungslücke im Pflegefall spürbar verringern.

Abhängig von Ihrem Pflegegrad erhalten Sie in beiden Tarifen monatlich ein vereinbartes Pflegegeld.

Zusätzlich bietet Ihnen der Ergänzungsbaustein PflegeXtra bei Eintritt einer Pflegesituation praktische Soforthilfe.

In wenigen Klicks zum passenden Tarif

Sie wollen herausfinden, welcher Tarif der Richtige für Sie ist? Wir helfen Ihnen dabei. Beantworten Sie kurz die folgenden Fragen und gelangen Sie in wenigen Schritten zum passenden Tarif:

Leistungsumfang

PflegeAktiv


PflegeAktiv ist Ihr zuverlässiger Zusatzschutz für alle Pflegegrade. Die Zahlung des Pflegegeldes erfolgt gestaffelt nach den Pflegegraden.


Dank der "Pflege-Bahr"-Förderung reduziert sich Ihr Monatsbeitrag automatisch um 5 Euro.
 

Wir kümmern uns um die Beantragung der staatlichen Förderung – das bedeutet: Kein zusätzlicher Aufwand für Sie.

Ihre Vorteile: 

  • Vereinbartes monatliches Pflegegeld ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten
  • Staatliche Förderung bis zu 60 Euro pro Jahr
  • Keine Gesundheitsprüfung – dadurch schneller und unkomplizierter Abschluss

PflegePlus


Mit dem Tarif PflegePlus erhalten Sie im Pflegefall zuverlässige Unterstützung durch ein Pflegetagegeld, unabhängig von der Art der Pflege – also unabhängig davon, ob sie teil- oder vollstationär, durch Familienmitglieder oder Fachkräfte betreut werden.


Sie können zwischen den Tarifen Pflege2+3 (Leistungen ab Pflegegrad 3) und Pflege3 (Leistungen ab Pflegegrad 4) wählen.

Ihre Vorteile:

  • Vereinbartes monatliches Pflegegeld ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten
  • Es besteht die Möglichkeit, Ihr Pflegegeld während der Laufzeit an steigende Pflegekosten anzupassen.
  • Wechseln Sie zwischen den Tarifen Pflege2+3 und Pflege3

Ergänzungstarif PflegeXtra


Mit PflegeXtra können Sie Ihre bestehenden Tarife PflegeAktiv und PflegePlus sinnvoll erweitern und im Pflegefall auf fachkundige Unterstützung zurückgreifen – 365 Tage im Jahr rund um die Uhr.
 

Für nur 1 Euro pro Monat bietet dieser Ergänzungstarif im Ernstfall kompetente Soforthilfe.

Ihre Vorteile:

  • Telefonische oder Vor-Ort-Beratung durch einen ausgebildeten Pflegemanager

  • Umfassende Unterstützung, zum Beispiel durch die Auswahl und Beauftragung von Kurzzeitpflege, die Vermittlung von Einkaufs- und Haushaltshilfen sowie ambulanten Pflegediensten.

  • Und das in der Regel innerhalb von 24 Stunden

Hinweis

Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Pflegeleistungen, wenn Sie sie brauchen

Warum sich eine Pflegezusatzversicherung für Sie lohnt

Unsere Lebenserwartung steigt kontinuierlich. Im Idealfall bedeutet dies ein langes und erfülltes Leben. Doch unsere Gesundheit lässt sich oftmals nicht bis ins hohe Alter aufrechterhalten. Eine Pflegebedürftigkeit ist kein Einzelfall. Eine Prognose des Statistischen Bundesamtes zeigt: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland könnte bis 2030 auf weit über drei Millionen ansteigen. Aber wer sich aktiv und rechtzeitig für die richtige Vorsorge entscheidet, kann auch im Falle einer Pflegesituation sein Leben im neuen Rahmen selbstbestimmt gestalten.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten ab. Es entsteht eine finanzielle Versorgungslücke, die Sie selbst schließen müssen − zum Beispiel durch private Rücklagen oder die Unterstützung Ihrer Angehörigen. Aber was, wenn die Rücklagen nicht ausreichen und Sie Ihrer Familie nicht zur Last fallen möchten? Die wenigsten Familien können die finanziellen und zeitlichen Ressourcen aufbringen, die für eine intensive Betreuung notwendig sind.

Investieren Sie daher gemeinsam mit uns in Ihre Zukunft und sichern Sie sich rechtzeitig die optimale Versorgung für den Pflegefall.

Häufige Fragen zum Thema Pflege

Wer kann eine Pflegezusatzversicherung bei der Envivas abschließen?

Eine private Pflegezusatzversicherung bei der Envivas können Mitglieder der Techniker Krankenkasse sowie alle mitversicherten Familienangehörigen abschließen.

Wann sollte ich eine private Pflegezusatzversicherung bei der Envivas abschließen?

Ein früher Einstieg lohnt sich: Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter und ist deshalb umso geringer, je eher Sie den Tarif abschließen. Die einzelnen Abstufungen können Sie den Vertragsunterlagen für Pflege entnehmen. Nutzen Sie gerne auch unsere Beitragsrechner für die Tarife PflegeAktiv und PflegePlus.

Ab wann kann ich Leistungen der Envivas in Anspruch nehmen?

Sie können die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der sogenannten Wartezeit in Anspruch nehmen. Diese beläuft sich im Tarif PflegeAktiv auf fünf und im Tarif PflegePlus auf drei Jahre. Bei einem Unfall entfällt die Wartezeit.

Wie hoch ist mein monatlicher Beitrag bei der Envivas?

Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr sowie der gewünschten Versicherungsleistung. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen monatlichen Beitrag für unsere Pflegezusatzversicherungen PflegeAktiv und PflegePlus.

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Als pflegebedürftig gilt nach dem 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), wer voraussichtlich für mindestens sechs Monate gesundheitliche Beeinträchtigungen von einer in § 15 SGB XI festgelegten Schwere aufweist und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Dazu zählen sowohl körperliche als auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen sowie Belastungen oder Anforderungen, die alleine nicht bewältigt werden können. Die Pflegebedürftigkeit wird nach Art und Umfang individuell in fünf Pflegegrade eingestuft.

Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei gesetzlich Versicherten und von MEDICPROOF bei privat Versicherten. Während eines Besuchs erlebt der Gutachter den Betroffenen in seinem alltäglichen Umfeld und zieht bei der Bewertung bestimmte Kriterien heran. Im Mittelpunkt der Einschätzung steht die Selbstständigkeit des Betroffenen. Die Festlegung des Pflegegrades richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder den Fähigkeiten des Betroffenen.

Lohnt sich ein staatlich geförderter Tarif?

Eine Pflegezusatzversicherung ist grundsätzlich immer sinnvoll, da sie die finanzielle Versorgungslücke im Pflegefall schließen kann. Welcher Tarif für Sie der richtige ist, hängt dabei von Ihren individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen ab. Wünschen Sie zum Beispiel eine Vorsorge für alle Pflegegrade, dann ist PflegeAktiv für Sie die richtige Wahl. Sind Ihnen Leistungen, besonders in den höheren Pflegegraden, und mehr Flexibilität wichtig, dann entscheiden Sie sich für PflegePlus. Sie können die Tarife PflegeAktiv und PflegePlus auch kombinieren und durch den Tarif PflegeXtra ergänzen und sich so im Ernstfall die praktische Soforthilfe durch einen Pflegemanager sichern.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0221 - 27 14 05 70 oder über unser Kontaktformular.

Was sind bei der Envivas die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung?

Den Tarif PflegeAktiv können Sie abschließen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung) versichert sind. Der Gesetzgeber definiert darüber hinaus für den Erhalt der staatlichen Förderung als Mindestanforderung einen monatlichen Beitrag von 15 Euro sowie eine vereinbarte monatliche Leistung von 600 Euro. Diese Leistung kann als Vielfaches von 30 Euro bis auf 1.980 Euro im Monat erhöht werden.

Wie beantrage ich eine staatliche Förderung bei der Envivas?

Wir übernehmen für Sie den Antrag auf staatliche Förderung und verrechnen diesen Zuschuss mit Ihrem monatlichen Beitrag.

Kann ich meine private Zusatzversicherung bei der Envivas von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können Sie Ihre private Zusatzversicherung von der Steuer absetzen. Häufig sind jedoch die Freibeträge durch andere Versicherungen bereits aufgebraucht. Ob Sie diesen Vorteil als Steuerzahler tatsächlich nutzen können, prüfen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder einschlägigen Softwareprogrammen.

Wie lange bin ich an meine Versicherung bei der Envivas gebunden?

Grundsätzlich läuft der Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit und kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Abweichend davon gilt im Tarif PflegeAktiv eine Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.

Ihre Kündigungserklärung muss uns dementsprechend spätestens am 30. September des jeweiligen Kalenderjahres zugegangen sein. Darüber hinaus können Sie in besonderen Fällen Ihr außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Einzelheiten können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Vertragsbeendigung mit eventuellen Nachteilen verbunden ist. Beispielsweise kann es zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Alterungsrückstellung, einem höheren Eintrittsalter sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel des Versicherers kommen.