Reisekrankenversicherung

Das Extra für Mitglieder & Familienversicherte der Techniker Krankenkasse

Mit Envivas entspannt verreisen

Finden Sie Ihre passende Absicherung

  • Zusatzschutz für Kurz- und Langzeitreisende – beruflich wie privat
  • Starke Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
  • Telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr

schenken der Envivas ihr Vertrauen
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99 % der Kunden würden uns weiterempfehlen
Exzellenter Kundenservice
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Tarife nach Maß
Das Extra für TK-Versicherte
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Themenbereiche im Überblick

Tarifübersicht

Bild Envivas Tarif Zahn90

Für Urlaube und Familienreisen von bis zu 60 Tagen haben wir unsere Tarife TravelXN und TravelXF entwickelt.

Planen Sie eine Langzeitreise von bis zu 365 Tagen, ist unser Tarif TravelXL die perfekte Ergänzung zu Ihrer bestehenden Versicherung bei der Techniker Krankenkasse. So können Sie Ihre Reise vollkommen unbeschwert und sicher genießen.

In wenigen Klicks zum passenden Tarif

Sie wollen herausfinden, welcher Tarif der Richtige für Sie ist? Wir helfen Ihnen dabei. Beantworten Sie kurz die folgenden Fragen und gelangen Sie in wenigen Schritten zum passenden Tarif:

Leistungsumfang

TravelXN / TravelXF

Sie haben Versicherungsschutz auf jeder beruflichen und privaten Kurzzeitreise.


  • Reisedauer von bis zu 60 Tagen
  • Versicherungsschutz weltweit (inkl. USA & Kanada)
  • Bestätigung sofort

Die Leistungen der Tarife im Detail

Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung

Ganz gleich, ob Sie die Hilfe eines Arztes, eines Krankenhauses, eines Physiotherapeuten oder eines Zahnarztes benötigen: Die Leistungen sind nicht auf bestimmte Euro-Beträge gedeckelt. Wir erstatten 100 Prozent der anfallenden, medizinisch notwendigen Leistungen. Dies schließt Arznei-, Verband-, Heilmittel und Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräte) ein.

Krankenrücktransporte

An Krankenrücktransporte denken viele Menschen nicht, aber im Zweifelsfall kann zum Beispiel ein Krankenrücktransport nach Deutschland Leben retten. Je nachdem, in welchem Land Sie sich aufhalten, kann ein Rücktransport ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung außerdem sehr teuer für Sie werden. Die Envivas übernimmt 100 Prozent der Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. 

Bergung, Rettung, Suche

Ein Unfall während einer Bergtour – und schon kann eine Bergung notwendig werden. Bei Bergung, Rettung und Suche erstatten wir Kosten von bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall.

Bestattung und Überführung

Wenn das Allerschlimmste passiert, sollten sich die Hinterbliebenen zumindest keine Sorgen darüber machen müssen, ob der Verstorbene nach Deutschland zurücktransportiert oder im Ausland bestattet wird. Dies können die Hinterbliebenen frei entscheiden. Denn wir übernehmen 100 Prozent der Kosten (im Tarif TravelXL bis höchstens 30.000 Euro) sowohl im Fall einer Bestattung im Ausland als auch im Fall einer Überführung des Verstorbenen an den gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.

Betreuung minderjähriger Kinder

Ihr großer Vorteil bei dieser Leistung: Die Envivas leistet für die Betreuung minderjähriger Kinder, wenn entweder ein Erwachsener, der das Kind betreut, in den Tarifen TravelXN, TravelXF oder TravelXL versichert ist oder wenn das zu betreuende Kind in einem der drei genannten Tarife versichert ist. Eine weitere Voraussetzung ist: Alle mitreisenden erwachsenen Betreuungspersonen liegen entweder im Krankenhaus, müssen mithilfe eines Krankenrücktransports nach Deutschland transportiert werden oder sind verstorben. Tritt einer dieser Fälle ein, erstattet die Envivas in den Tarifen TravelXN und TravelXF 100 Prozent der anfallenden Kosten für Betreuung und Rückreise des Kindes. Und im Tarif TravelXL Kosten von bis zu 5.000 Euro für die Betreuung sowie 100 Prozent der Kosten für eine Rückreise.

Kostenübernahme der Hin- und Rückreise einer nahestehenden Person

Sie sind allein – also ohne Begleitung eines Erwachsenen – auf einer Auslandsreise und liegen in einem Krankenhaus. Eine Person, die Ihnen nahesteht, möchte Sie besuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir Ihnen in den Tarifen TravelXN und TravelXF 100 Prozent der Kosten für die Hin- und Rückreise der nahestehenden Person. 

Weitere Hilfen

Im Fall der Fälle geht es nicht nur um eine finanzielle Unterstützung. Genauso wichtig ist, einen Ansprechpartner zu haben, der Fragen beantwortet, der Hilfeleistungen für Sie organisiert oder Sprachbarrieren überwindet. Unsere Notrufnummer ist 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag für Sie da. Hier seien nur einige unserer Assistance-Leistungen genannt:

  • Kontaktaufnahme zum Hausarzt und Vermittlung von Arzt-zu-Arzt-Gesprächen
  • Auskunft zu im Ausland erhältlichen Arzneimitteln
  • Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen sprechenden Ärzten und Zahnärzten
  • Weiterleitung von Informationen an Angehörige
  • Organisation von Kranken- und Krankenrücktransporten
  • Organisation einer Bestattung im Ausland oder einer Überführung nach Deutschland

TravelXL

Egal ob Sie für ein paar Wochen oder bis zu 365 Tage reisen, wir haben die passende Lösung für Sie.
 

  • Reisedauer zwischen 61 bis zu 365 Tagen
  • Auf den Tag genau abschließbar
  • Versicherungsschutz weltweit, kostensparend wahlweise mit oder ohne USA & Kanada
  • Bestätigung sofort

Die Leistungen der Tarife im Detail

Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung

Ganz gleich, ob Sie die Hilfe eines Arztes, eines Krankenhauses, eines Physiotherapeuten oder eines Zahnarztes benötigen: Die Leistungen sind nicht auf bestimmte Euro-Beträge gedeckelt. Wir erstatten 100 Prozent der anfallenden, medizinisch notwendigen Leistungen. Dies schließt Arznei-, Verband-, Heilmittel und Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräte) ein.

Krankenrücktransporte

An Krankenrücktransporte denken viele Menschen nicht, aber im Zweifelsfall kann zum Beispiel ein Krankenrücktransport nach Deutschland Leben retten. Je nachdem, in welchem Land Sie sich aufhalten, kann ein Rücktransport ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung außerdem sehr teuer für Sie werden. Die Envivas übernimmt 100 Prozent der Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. 

Bergung, Rettung, Suche

Ein Unfall während einer Bergtour – und schon kann eine Bergung notwendig werden. Bei Bergung, Rettung und Suche erstatten wir Kosten von bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall.

Bestattung und Überführung

Wenn das Allerschlimmste passiert, sollten sich die Hinterbliebenen zumindest keine Sorgen darüber machen müssen, ob der Verstorbene nach Deutschland zurücktransportiert oder im Ausland bestattet wird. Dies können die Hinterbliebenen frei entscheiden. Denn wir übernehmen 100 Prozent der Kosten (im Tarif TravelXL bis höchstens 30.000 Euro) sowohl im Fall einer Bestattung im Ausland als auch im Fall einer Überführung des Verstorbenen an den gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.

Betreuung minderjähriger Kinder

Ihr großer Vorteil bei dieser Leistung: Die Envivas leistet für die Betreuung minderjähriger Kinder, wenn entweder ein Erwachsener, der das Kind betreut, in den Tarifen TravelXN, TravelXF oder TravelXL versichert ist oder wenn das zu betreuende Kind in einem der drei genannten Tarife versichert ist. Eine weitere Voraussetzung ist: Alle mitreisenden erwachsenen Betreuungspersonen liegen entweder im Krankenhaus, müssen mithilfe eines Krankenrücktransports nach Deutschland transportiert werden oder sind verstorben. Tritt einer dieser Fälle ein, erstattet die Envivas in den Tarifen TravelXN und TravelXF 100 Prozent der anfallenden Kosten für Betreuung und Rückreise des Kindes. Und im Tarif TravelXL Kosten von bis zu 5.000 Euro für die Betreuung sowie 100 Prozent der Kosten für eine Rückreise.

Kostenübernahme der Hin- und Rückreise einer nahestehenden Person

Sie sind allein – also ohne Begleitung eines Erwachsenen – auf einer Auslandsreise und liegen in einem Krankenhaus. Eine Person, die Ihnen nahesteht, möchte Sie besuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir Ihnen in den Tarifen TravelXN und TravelXF 100 Prozent der Kosten für die Hin- und Rückreise der nahestehenden Person. 

Weitere Hilfen

Im Fall der Fälle geht es nicht nur um eine finanzielle Unterstützung. Genauso wichtig ist, einen Ansprechpartner zu haben, der Fragen beantwortet, der Hilfeleistungen für Sie organisiert oder Sprachbarrieren überwindet. Unsere Notrufnummer ist 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag für Sie da. Hier seien nur einige unserer Assistance-Leistungen genannt:

  • Kontaktaufnahme zum Hausarzt und Vermittlung von Arzt-zu-Arzt-Gesprächen
  • Auskunft zu im Ausland erhältlichen Arzneimitteln
  • Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen sprechenden Ärzten und Zahnärzten
  • Weiterleitung von Informationen an Angehörige
  • Organisation von Kranken- und Krankenrücktransporten
  • Organisation einer Bestattung im Ausland oder einer Überführung nach Deutschland

Hinweis

Diese Informationen geben nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus den individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


 

Absichern & zurücklehnen

Darum lohnt sich eine Auslandsreise-Krankenversicherung als Ergänzung zu Ihrer Versicherung bei der Techniker

Ob Städtetrip in Rom oder Auslandsjahr im tiefsten Asien: Entspannt verreisen können Sie am besten dann, wenn Sie rundum abgesichert sind.
Auf Reisen innerhalb Europas sind Sie zunächst über die europäische TK-Gesundheitskarte versichert. Damit erhalten Sie die in dem jeweiligen Reiseland typische Versorgung. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland kann die Techniker Krankenkasse keine Kosten übernehmen. Einen umfassenden Versicherungsschutz auf Ihren Reisen sichern Sie sich daher mit einer privaten Zusatzversicherung der Envivas als Ergänzung zu Ihrem TK-Versicherungsschutz. Die Zusatzversicherung der Envivas bietet nicht nur hervorragende Leistungen sondern auch ein Service-Team, das im Krankheitsfall berät, vermittelt und organisiert.


Ein medizinischer Krankenrücktransport oder notwendige Behandlungen im Ausland können schnell viele Tausend Euro kosten. Unsere beiden Leistungsbeispiele zeigen, wie teuer es werden kann.



"Wir treffen Entscheidungen zusammen..."

Dr. Thomas Buchsein, Medical Director der FAI Flight Ambulance

Häufige Fragen zum Thema Reise

Wer kann eine private Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Envivas abschließen?

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Envivas können Mitglieder der Techniker Krankenkasse sowie alle mitversicherten Familienmitglieder mit Wohnsitz in Deutschland abschließen. Eine Ausnahme bildet der Tarif TravelXF: Hier können auch Personen mitversichert werden, die nicht Mitglied der TK oder dort familienversichert sind.

Wie hoch ist mein Beitrag für die Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Envivas?

Ihr persönlicher Beitrag für die Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Envivas richtet sich nach Ihrem Alter und dem gewünschten Tarif mit seinen individuellen Versicherungsleistungen. Möchten Sie nur sich oder mehrere Personen absichern? Eine Einzelversicherung ist schon ab 11,90 Euro pro Jahr erhältlich. Ab 28,90 Euro jährlich gilt der Versicherungsschutz für mehrere Personen. Langzeitreisende profitieren von dem weltweiten Auslandsschutz des Tarifs TravelXL schon ab 1,49 Euro pro Tag.

Wie lange vor der Reise muss ich die private Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Envivas abschließen, oder kann ich sie auch noch abschließen, wenn ich schon im Ausland bin?

Die private Auslandsreise-Krankenversicherung der Envivas können Sie jederzeit vor Reiseantritt abschließen, jedoch nicht mehr während der Reise.  

Bitte beachten Sie, dass die gesamte Dauer der Reise abgesichert werden muss.

Reisebeginn: Als erster Tag der Auslandsreise gilt der Tag der Ausreise aus Deutschland. Dies ist gleichzeitig der Versicherungsbeginn. Verschiebt sich Ihre Ausreise auf ein früheres Datum, denken Sie bitte daran, Ihren Versicherungsschutz entsprechend zu ergänzen.

Reiseende: Als letzter Tag der Auslandsreise gilt der Tag der geplanten Einreise nach Deutschland.

Greift die Auslandsreise-Krankenversicherung der Envivas bei privaten und geschäftlichen Auslandsreisen?

Unsere Auslandsreise-Krankenversicherungen schützen Sie sowohl auf privaten als auch auf allen geschäftlichen Auslandsreisen innerhalb der vereinbarten Zeiträume.

Welche weitere Hilfen stellt mir die Envivas zur Verfügung?

Die Assistanceleistungen der Envivas umfassen zum Beispiel:

  • Ganzjährigen telefonischen 24-Stunden Service,
  • Auskünfte zu Medikamenten im Ausland,
  • Auflistung passender Ärzte vor Ort,
  • Besorgung und Versand von Blutkonserven,
  • Kostenübernahmegarantie in unbegrenzter Höhe gegenüber Ärzten und Krankenhäusern,
  • Informationen zu Dolmetschern und Fremdsprachen sprechenden Ärzten.

Weitere Assistanceleistungen finden Sie in den Vertragsunterlagen .

An wen wende ich mich im Krankheitsfall?

Im Krankheitsfall bieten wir Ihnen einen telefonischen Assistance-Service, den Sie an 365 Tagen im Jahr unter der Notrufnummer +49 89 - 559 872 10 rund um die Uhr erreichen können.

Wie erfolgt die Abrechnung mit dem ausländischen Arzt und mit der Envivas?

Für eine privatärztliche Behandlung im Ausland erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung bezahlen Sie und lassen sich den versicherten Teil der Kosten von der Envivas erstatten.

Senden Sie uns dazu die Belege unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer an die Envivas Krankenversicherung AG, Gereonswall 68, 50670 Köln.

Die Rechnungen müssen folgende Informationen enthalten: Name, Vorname  der behandelten Person, Bezeichnung der Krankheit, Behandlungsdauer, Behandlungsdatum, Honorare für die einzelnen Behandlungen.

Weitere Informationen zur Leistungsabrechnung

Wie lange bin ich an meine Versicherung bei der Envivas gebunden?

Grundsätzlich läuft der Versicherungsvertrag im Tarif TravelPlus (TravelXN und TravelXF) auf unbestimmte Zeit. Sie können die Versicherungen der Envivas aber zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Versicherungsjahr beginnt im Tarif TravelPlus mit dem  Vertragsbeginn und endet am jeweiligen Vortag des Folgejahres.

Ein Beispiel: Beginnt der Vertrag am 15. Juli 2019, läuft das erste Versicherungsjahr bis zum Ablauf des 14. Juli 2020. Um das Versicherungsverhältnis zu beenden, muss die Kündigung der Envivas spätestens am 14. April 2020 zugegangen sein.

Der Tarif TravelXL wird taggenau für den Zeitraum der einmaligen Auslandsreise abgeschlossen. Das heißt aber auch: Wenn diese längere Auslandsreise beendet ist, endet Ihr Vertrag mit der Envivas automatisch. Als letzter versicherter Tag gilt der Tag der geplanten Einreise nach Deutschland. Eine Vertragsverlängerung aus dem Ausland ist vor Ablauf Ihres Versicherungsschutzes und bis zur Höchstversicherungsdauer von 365 Tagen möglich. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass bei einer Verlängerung Versicherungsschutz nur für die Fälle besteht, die nach dem Tag der Beantragung neu eingetreten sind. Einzelheiten können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.

Ihre Fragen zum Coronavirus

1. Leistet meine Versicherung, wenn ich im Ausland an dem Coronavirus erkranke?

Sofern bei Reiseantritt noch nicht bekannt war, dass der Versicherte mit dem Coronavirus infiziert ist, leistet die Envivas für Behandlungen infolge von Erkrankungen durch das Coronavirus. Dies betrifft sowohl Kunden in Alttarifen als auch in derzeit verkaufsoffenen Tarifen - dabei kann der RKV-Schutz selbständig (z. B. TravelPlus, ReisePlus und TravelXL) oder integraler Bestandteil einer GKV-Zusatzversicherung (z. B. StarterPlus, PraxisExtra/PraxisTop, VitalXtra) sein.
 
Wenn bereits bei Reiseantritt eine Person bekanntlich mit dem Coronavirus infiziert ist, den Auslandsurlaub antritt und dann im Ausland behandelt werden muss, übernehmen wir die Kosten dafür nicht (Leistungsausschluss wegen bekannter Vorerkrankung). Wird die Person erst im Ausland positiv auf den Coronavirus getestet, leistet die Envivas für den Test und alle Behandlungen infolge der Infektion.

Bitte berücksichtigen Sie Unterbringungskosten/Hotelkosten werden nicht erstattet, da die Auslandsreise-Krankenversicherung im Wesentlichen Kosten der Heilbehandlung deckt.

2. Welche Regelung gilt im Falle einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?

Auch bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht Versicherungsschutz in einem vom Coronavirus betroffenen Gebiet. Keine Leistungspflicht besteht nur bei Krankheiten, Unfällen und Todesfällen durch Kriegsereignisse, wenn das Auswärtige Amt vor Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Aktuelle Reisehinweise finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

3. Was passiert, wenn ich im Ausland in Quarantäne muss?

Falls die Rückreise aufgrund einer Quarantäne nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer im Ausland angetreten werden kann, verlängern wir den Versicherungsschutz entgegenkommend.

Wissenswertes zum Thema Reise

Krankenrücktransport

Können Sie im Reiseland nicht angemessen behandelt werden, ist ein Rücktransport erforderlich und medizinisch notwendig. In der Regel ist das eine sehr komplexe organisatorische Leistung und damit ein Krankenrücktransport durchgeführt wird, müssen unterschiedliche Bedingungen gegeben sein.

Erfahren Sie mehr im nachfolgenden Artikel
Bild Envivas Tarif Zahn70

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