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Krankenversicherung im Ausland – unbeschwert reisen

Reisen ist schön, sicheres Reisen noch schöner. Eine gute Krankenversicherung im Ausland kann Ihnen viele Sorgen rund um Ihre Gesundheit ersparen, denn jedes Jahr werden etwa 3,6 Millionen deutsche Touristen im Ausland krank und müssen einen Arzt aufsuchen. Etwa 230.000 benötigen sogar eine stationäre Behandlung im Krankenhaus. Was also, wenn Sie oder eines Ihrer mitreisenden Familienmitglieder erkranken oder sich verletzen? Wer zahlt die Behandlungskosten im fremden Land und wie kommt der Patient wieder nach Hause? Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten und welche Versicherung wirklich Sinn macht.

1. Welchen Versicherungsschutz bietet Ihre reguläre Krankenversicherung im Ausland?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen nur im Inland, oder? Aber Teilleistungen werden übernommen und es gibt Ausnahmen. Das klingt unübersichtlich. Deshalb zeigen wir Ihnen in unserem Überblick, welche Leistungen und welchen Service Sie von Ihrer Krankenkasse im Ausland erhalten und welche nicht.

Sie sind gesetzlich versichert

Seit 2004 gibt es die Europäische Krankenversicherungskarte oder „European Health Insurance Card” (EHIC). Sie ist in Ihrer regulären Versicherungskarte integriert und auf der Rückseite zu finden. Diese Karte erhalten in Deutschland alle gesetzlich Versicherten. Sie können sie ganz einfach beim Arzt oder in einem Krankenhaus im europäischen Ausland vorlegen. Der Versicherungsschutz ist dort allerdings eingeschränkt.

Europaweit versichert

Ihre gesetzliche Krankenversicherung sichert Sie europaweit ab. Dazu gehören alle EU-Staaten, Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde. Eine detaillierte Liste sämtlicher Länder finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Außerhalb dieser Länder übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keinerlei Kosten.

Nur für sofort erforderliche Leistungen

Nur wenn der Gesundheitszustand des Patienten eine sofortige Behandlung dringend notwendig macht, übernimmt Ihre gesetzliche Versicherung die Behandlungskosten. Gehen Sie deshalb bei akuten Beschwerden umgehend zum Arzt oder ins Krankenhaus. Nach Diagnose einer akuten Behandlungsnotwendigkeit stehen Ihnen dann die erforderliche medizinische Behandlung sowie entsprechende Medikamente zu. Auch unverzüglich erforderliche Zahnbehandlungen, Blinddarmoperationen oder die Behandlung im Krankenhaus nach einem Herzinfarkt werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Hier versteckt sich jedoch ein Kostenrisiko: Die deutschen Krankenkassen haben für Behandlungen Standardsätze festgelegt. Sollten die Kosten für eine Behandlung in Ihrem Reiseland höher sein als in Deutschland, müssten Sie diesen Mehrbetrag aus eigener Tasche bezahlen.

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Krankenrücktransport

Stellen Sie sich vor, der langersehnte Skiurlaub wird zum Alptraum: Ein Unfall in den Bergen – vor allem beim Sport – ist nie abzusehen. Schnell kann es passieren, dass vor Ort keine angemessene Behandlung geleistet werden kann. In diesem Fall ist ein Krankenrücktransport häufig sinnvoll. Diesen Rücktransport bezahlt die gesetzliche Krankenkasse allerdings nicht, weder innerhalb noch außerhalb Europas. Ebenso verhält es sich, wenn Sie sich in einem Krankenhaus im Ausland nicht gut versorgt fühlen und die Behandlung deshalb lieber in einem deutschen Krankenhaus fortsetzen möchten.

Aus welchem Grund auch immer: Ein medizinischer Rücktransport kann zehntausende Euro kosten, die Sie selbst bezahlen müssten.

Sie sind privat versichert

Wenn Sie privat versichert sind, gestaltet sich Ihr Versicherungsschutz im Ausland wesentlich einfacher. Jedoch gibt es auch hier ein paar Punkte zu beachten:

Weltweiter Schutz

Als Privatversicherter genießen Sie auf Reisen in ganz Europa Versicherungsschutz, und zwar in vollem Umfang Ihrer tariflichen Leistungen und der enthaltenen Services. Je nach Anbieter und Tarif gilt dieser Schutz sogar weltweit, meist aber nur für einen beschränkten Zeitraum.

Krankenrücktransport

Auch wenn der Tarif weltweiten Versicherungsschutz abdeckt, erstatten viele private Versicherer die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland nicht. Hier lohnt sich ein Anruf, um herauszufinden, ob Ihr Tarif eine Kostenübernahme vorsieht.

2. Private Zusatzversicherung im Ausland – aber welche?

Eine zusätzliche private Krankenversicherung im Ausland kann Ihren Versicherungsschutz bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Ihrer privaten Vollversicherung sinnvoll ergänzen. So sind Sie für alle Eventualitäten gerüstet und können Ihren Aufenthalt unbeschwert genießen.

Doch welche Versicherung passt zu Ihren Bedürfnissen? Wenn Sie zum Thema Auslandsversicherung recherchieren, werden Sie feststellen: Die Begrifflichkeiten können ganz schön variieren. Und nicht immer bezeichnen sie dasselbe Produkt. Was Sie unbedingt wissen sollten: Es wird zwischen Auslandsreisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung unterschieden:

Auslandsreisekrankenversicherung

Ob Strandurlaub in Griechenland oder Kurztrip nach Rom – mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie für Notfallbehandlungen im Ausland abgesichert. Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport werden ebenso übernommen. Sie können diese Versicherung für jeden Urlaub einzeln abschließen oder – günstiger – gleich für alle Urlaube in einem Jahr. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist keine Vollversicherung, sondern nur eine Ergänzung zu einer bereits bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung bietet langfristigen und umfangreichen Schutz für alle, die sich länger im Ausland aufhalten. Sie ist eine Vollversicherung, die – je nach Tarif – für Impfungen, Vorsorge- oder Routineuntersuchungen – z. B. während der Schwangerschaft – aufkommt und Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung komplett ersetzt. Hier ist der medizinisch notwendige Rücktransport grundsätzlich ebenso in den Leistungen inbegriffen.

3. Faktoren für die richtige Wahl Ihrer Krankenversicherung im Ausland

Die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes ist wichtig – nicht nur finanziell. Das Gefühl der Sicherheit, im Ernstfall gut versorgt zu sein, spielt eine entscheidende Rolle. Deshalb lohnt es sich, vor der nächsten Reise eine entsprechende Versicherung zu wählen, die wirklich zu Ihnen passt und deren Service all Ihre Bedürfnisse abdeckt. Die folgenden Fragen können Ihnen bei Ihrer Wahl helfen:

Wohin soll die Reise gehen?

  • EU-Staaten, Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde
    Innerhalb Europas sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung für Notfälle abgesichert.
  • Weitere Staaten
    Sie lernen am liebsten fremde Länder oder Kontinente kennen? Dann ist ein privater Auslandsreisekrankenversicherungsschutz extrem wichtig, denn außerhalb der oben genannten Staaten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Leistungen.
  • USA und Kanada
    Versicherungen für Reisen in diese Länder sind mit den höchsten Beiträgen verbunden, denn hier sind die Behandlungskosten besonders hoch. Ein Beispiel: Die Behandlungskosten für einen Herzinfarkt betragen in Deutschland rund 3.700 Euro, in den USA dagegen rund 14.600 Euro!

Dauer des Auslandsaufenthaltes: Planen Sie einen Urlaub, eine Weltreise oder ein Auslandssemester?

  • Urlaub: Der Versicherungsschutz einer Auslandsreisekrankenversicherung umfasst üblicherweise einen Reisezeitraum von bis zu 56 Tagen. Das deckt normalerweise die übliche Standard-Urlaubsreise ab.
  • Ab acht Wochen: Für einen längeren Auslandsaufenthalt wie etwa eine Weltreise, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Auslandssemester gibt es die Auslandskrankenversicherung. Sie gilt ein Jahr und länger und bietet während des gesamten Zeitraums Schutz.
  • Ab drei Jahre: Bei einigen Anbietern können Sie einen Auslandsreiseschutz für drei bis fünf Jahre abschließen. Achten Sie beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung darauf, die Dauer Ihres Aufenthaltes genau festzulegen. So vermeiden Sie zu hohe Beiträge und zu kurze Laufzeiten.
  • Sonderfall „Expats“: Als „Expats“ (Expatriates) werden Fachkräfte bezeichnet, die von international tätigen Unternehmen für ein bis drei Jahre ins Ausland entsandt werden. Falls Sie also dauerhaft im Ausland leben möchten, sollte Ihnen Ihre Auslandskrankenversicherung Vorsorgeleistungen und Schutz für Ihre Gesundheit bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland gewährleisten.

Tipp: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten in Zusammenarbeit mit privaten Zusatzversicherern Tarife für lange Reisen an, die nur für die eigenen Mitglieder zugänglich sind.

Sonderfälle: Worauf sollten Sie bei einer Krankenversicherung im Ausland achten?

Für manche Menschen gelten beim Abschluss einer Zusatzversicherung besondere Bedingungen. Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, sollten Sie beim Vertragsabschluss sicher sein, dass Ihr Sonderfall berücksichtigt wird:

  • Schwangere: Im Vertrag sollte explizit stehen, dass die Behandlungs- und Krankenhauskosten bei einer Frühgeburt auch im Ausland übernommen werden.
  • Sportler: Behandlungsausgaben für Trainings- oder Wettkampfverletzungen werden erstattet.
  • Chronisch Kranke: Fragen Sie im Falle einer chronischen Erkrankung bei Ihrer Versicherung nach, ob diese auch Kosten für die Behandlung chronischer Krankheiten übernimmt. Das ist nicht immer der Fall.

4. Kurzgefasst: Diese Leistungen sollten durch eine Auslandsreisekrankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung erbracht werden

Ihre Auslandsreisekrankenversicherung sollte folgende Punkte abdecken:

  • ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen, ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel,
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz,
  • ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung während eines Krankenhausaufenthaltes,
  • Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste,
  • ärztlich angeordneter und medizinisch notwendiger Transport zum Wohnort oder zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort,
  • Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10.000 Euro.

Tipp: Sowohl die Auslandsreisekrankenversicherung als auch die Auslandskrankenversicherung müssen grundsätzlich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden – das ist ganz kurzfristig möglich. Haben Sie Deutschland erst einmal verlassen, ist es häufig nicht mehr möglich, eine Versicherung abzuschließen. Es gibt jedoch Anbieter, die auch einen Vertragsabschluss im Ausland anbieten – deren Policen sind allerdings häufig deutlich teurer.

5. Wie teuer ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung?

Die Beitragshöhe für eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann stark variieren, denn sie hängt u. a. vom Reiseziel, von den gewählten Leistungen und dem Reisegrund ab. Deshalb lassen sich hier nur ungefähre Zahlen nennen. So liegt eine Police für eine einzelne Person zwischen 10 und 25 Euro pro Jahr und für Familien zwischen 15 und 40 Euro. Policen für Senioren können kostenintensiver ausfallen.

Vergleichen Sie!

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung im Ausland kann existenziell sein. Nehmen Sie sich die Zeit zu recherchieren, zu vergleichen und abzuwägen. Wenn Sie unsicher sind, welche Versicherung für Sie die Beste ist – z. B. vor längeren Auslandsaufenthalten oder bei Reisen mit Kindern in Länder außerhalb Europas – dann fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach einer Tarif-Empfehlung. Die Techniker Krankenkasse kooperiert beispielsweise mit der Envivas, die wiederum je nach Absicherungsbedarf passende Tarife für Auslandsreisen anbietet. Treffen Sie Ihre Wahl am besten mit ebenso großer Sorgfalt, wie Sie Ihre Reise planen – um rundum abgesichert ins Abenteuer zu starten.