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Zahnersatz-Kosten: Damit müssen Sie rechnen

Sie benötigen einen Zahnersatz? Die gute Nachricht zuerst: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie auch eine kostspielige Zahnersatzbehandlung gut finanzieren können. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Kassen nur einen Teil der Kosten. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihre optischen und funktionalen Ansprüche an einen Zahnersatz sind, umso höher wird auch Ihr Eigenanteil sein. 

Was kosten feste und herausnehmbare Formen des Zahnersatzes?

Bei einem Zahnimplantat liegen die Kosten schnell bei 1.500 bis 2.500 Euro pro Implantat. Hier ist unter anderem die Knochenqualität entscheidend, ob also zum Beispiel ein zusätzlicher Knochenaufbau erforderlich ist. Auch das verwendete Material (beispielsweise Titan oder Keramik) und die Aufwendungen des Dentallabors tragen entscheidend zu den Kosten bei.

Zusätzlich zum Implantatkörper schlägt die aufgesetzte Krone je nach Qualität mit 350-1.000 Euro zu Buche. „Zahnimplantate werden nur in Ausnahmefällen von den Kassen finanziert. Hier kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, die einen Teil der Kosten abdeckt“, sagt Sebastian Becker von der Envivas.

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Sofortimplantate werden wie herkömmliche Implantate nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet und bei medizinischer Indikation von einer eventuell vorhandenen privaten Zusatzversicherung bis zum 3,5-fachen Satz erstattet. Sie sind insgesamt nicht teurer als reguläre Implantate.

„Zahnimplantate werden nur in Ausnahmefällen von der Kasse finanziert. Hier kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, die einen Teil der Kosten abdeckt.”
Sebastian Becker, Envivas

Eine festsitzende Brücke ist etwas günstiger und wird zudem von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. „Hier müssen Sie bei einer Vollkeramikbrücke mit etwa 1.300  bis 2.200 Euro rechnen“, so Natascha Jung von der Leistungsabteilung der Envivas Krankenversicherung.

Herausnehmbarer Zahnersatz ist meist deutlich günstiger als die festsitzenden Varianten. Zudem ist die Differenz zwischen Kosten und Zuschuss der Krankenkassen geringer, da es sich hierbei um eine Regelversorgung handelt.

Neben den Kosten spielen bei der Wahl Ihres Zahnersatzes auch Ihre körperlichen Voraussetzungen sowie Ihre bisherige Zahnprophylaxe eine Rolle. Gesetzliche Kassen bieten bei gut geführtem Bonusheft und regelmäßiger Vorsorge einen Bonus von bis zu 30 Prozent des Festzuschusses.

Vergleich: Wie hoch sind die Gesamtkosten beim jeweiligen Zahnersatz?

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise dem Zustand Ihres Kieferknochens. Unsere Zahlen beziehen sich auf den Ersatz eines fehlenden Eckzahns im Oberkiefer im gesunden Gebiss.

ZahnersatzDurchschnittliche Gesamtkosten
Keramikverblendung im Vorderbereich des Zahns (Regelversorgung)700 Euro
Keramikkrone500 bis 1.000 Euro
Vollkeramikbrücke1.300 bis 2.200 Euro
Implantat mit Keramikkrone2.500 bis 3.500 Euro

 

Rechenbeispiel fehlender Eckzahn im Oberkiefer: So viel zahlt die Krankenkasse (Stand 01/2023)

60 % Festzuschuss (ohne Bonusheft)

699,68 Euro

70 % Festzuschuss (Bonusheft 5 Jahre)

816,29 Euro

75 % Festzuschuss (Bonusheft 10 Jahre)

874,61 Euro

100 % Festzuschuss (bei sog. Härtefallregelung)

1166,13 Euro

Wie hoch ist mein Eigenanteil – und was übernimmt die Krankenkasse?

Die Höhe Ihres Eigenanteils hängt von mehreren Faktoren ab:

Für welche Art des Zahnersatzes entscheiden Sie sich und welche Ansprüche haben Sie an Optik und Qualität? 

Die medizinisch notwendige und ausreichend wirtschaftlich zweckmäßige Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse als sogenannte Regelversorgung. Hierzu gehört bei Zahnverlust im Frontzahnbereich zum Beispiel eine Keramikverblendung im sichtbaren Vorderbereich des Zahnes.

Wünschen Sie darüber hinaus aus ästhetischen Gründen eine vollständige Verblendung des Zahnersatzes, müssen Sie diese privat finanzieren oder können die zusätzlichen Leistungen über eine private Zusatzversicherung abdecken.

Während äußerlich sichtbare Kronen, Brücken und herausnehmbare Zahnprothesen von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschusst werden, ist dies bei Zahnimplantaten nicht der Fall. Diese müssen privat abgerechnet werden.

Haben Sie eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen?

Hier gilt: Die Tarifwelt privater Zahnzusatzversicherungen ist vielfältig. Wenn Ihnen ein geringer Eigenanteil bei Zahnersatzmaßnahmen wichtig ist, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Tarif die Kosten für Zahnersatzmaßnahmen auch tatsächlich abdeckt.

Der Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Zahnzusatzversicherung kann entscheidend sein. Die meisten Tarife sehen eine sogenannte Wartezeit vor, bis Sie eine Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme über die private Zusatzversicherung finanzieren können. Zum Beispiel beim Tarif ZahnFlex der Envivas gilt eine Wartezeit von acht Monaten.

Einige Tarife beinhalten auch eine sogenannte Zahnstaffel. Das bedeutet: Sie können auch nach Ablauf der Wartezeit nicht direkt die volle Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden über mehrere Jahre begrenzt. Die Staffel gibt dabei an, wie die Leistungsbegrenzung in dem Tarif konkret aussieht. Häufig ist eine Zahnstaffel so aufgebaut, dass sie z. B. für fünf Jahre gilt. In diesem Zeitraum steigen die Leistungen von Jahr zu Jahr, liegen aber eben noch nicht bei 100 Prozent der versicherten Leistung. Erst nach Ablauf des Zeitraums, in dem eine Zahnstaffel gilt, bekommt der Kunde die volle Versicherungsleistung. Im Tarif ZahnFlex gibt es keine Zahnstaffel.

In welchem Zustand befindet sich Ihr Gebiss und welche Behandlung ist medizinisch erforderlich?

Gesetzliche Krankenkassen ermöglichen ihren Kunden, durch regelmäßige Zahnprophylaxe und das Führen eines Bonusheftes einen Bonus auf den Festzuschuss zu erlangen. Durch gründliche Zahnhygiene und regelmäßige Kontrollen, bereits bevor Sie Beschwerden haben, können Sie also deutlich Kosten sparen. Wichtig ist, dass das Bonusheft gut gepflegt ist, ansonsten wird kein Bonus auf den Festzuschuss gewährt.

Liegt eine besondere medizinische Indikation oder ein Härtefall vor?

In medizinisch begründeten Ausnahmefällen übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Zahnimplantate. Ein solcher Fall ist zum Beispiel, wenn aufgrund eines Unfalls schwere Kiefer- und Gesichtsverletzungen bestehen oder nach einer Krebstherapie im Kindesalter die sekundären Zähne nicht angelegt wurden.

Allergien gegen bestimmte Materialien zählen nicht dazu. Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um sich über die mögliche Kostenübernahme zu informieren.

Können Sie einen finanziellen Engpass nachweisen (zum Beispiel Bezug von Sozialleistungen), greift die Härtefallregelung. In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Kassen den doppelten Festzuschuss.

„Es empfiehlt sich auch, einen Kostenvoranschlag des Dentallabors mit einzureichen, in dem die erwarteten Material- und Laborkosten aufgeschlüsselt sind.”
Natascha Jung, Envivas

Wie erfahre ich die Kosten in meinem speziellen Fall? Was muss ich bei der Abrechnung beachten?

Um eine realistische Einschätzung zu erhalten, welche Kosten im Rahmen Ihrer Behandlung auf Sie zukommen, sollten Sie vor Beginn der Behandlung auf jeden Fall den Heil- und Kostenplan, also den Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Anschließend sollten Sie den genehmigten Heil- und Kostenplan an Ihre private Zusatzversicherung weiterleiten.

„Es empfiehlt sich, auch einen Kostenvoranschlag des Dentallabors mit einzureichen, in dem die erwarteten Material- und Laborkosten detailliert aufgeschlüsselt sind. So erleben Sie nach abgeschlossener Behandlung keine böse Überraschung“, sagt Natascha Jung von der Envivas Krankenversicherung.

Sollten Sie mehrere private Zusatzversicherungen haben, muss im Rahmen der Leistungsabrechnung geprüft werden, welche Versicherung vorleistungspflichtig ist. Insgesamt dürfen nicht mehr als 100 Prozent der Kosten erstattet werden. Die Vorleistungspflicht gibt also an, welche Versicherung zuerst die Kosten bzw. einen Teil der Kosten erstatten muss. Die weiteren Versicherungen erstatten dann gemäß dem vereinbarten Versicherungsschutz weitere Kosten, aber der Kunde bekommt von allen Versicherungen zusammen nie mehr als 100 Prozent der entstandenen Kosten für die Zahnersatzmaßnahme erstattet.

Auf einen Blick - drei Schritte zur Finanzierung Ihres Zahnersatzes:

  1. Lassen Sie von Ihrem Zahnarzt einen detaillierten Heil- und Kostenplan (= Kostenvoranschlag) erstellen. Bitten Sie ihn auch um eine Kopie des Kostenvoranschlags des Dentallabors. Dieser sollte möglichst detailliert die zu erwartenden Material- und Laborkosten auflisten.
  2. Reichen Sie den Heil- und Kostenplan sowie den Kostenvoranschlag des Dentallabors bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Denken Sie auch daran, eine Kopie des genehmigten Kostenvoranschlages an Ihre private Zusatzversicherung zu schicken.
  3. Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung Ihres Zahnarztes bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ein. Für die Abrechnung benötigt Ihre private Zusatzversicherung: Die Eigenanteilsrechnung des Zahnarztes; einen Nachweis über die Höhe der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (dies geht meist direkt aus der Eigenanteilsleistung hervor); die Rechnung des Dentallabors mit möglichst detaillierter Auflistung der Material- und Laborkosten.

Wie kann ich beim Zahnersatz Kosten sparen?

Um Ihren Eigenanteil möglichst gering zu halten und zugleich ein qualitativ und ästhetisch hochwertiges Ergebnis zu erzielen, können Sie Folgendes tun:

  • Informieren Sie sich vor der Behandlung umfassend über die geplanten Leistungen von Zahnarzt und Labor sowie die Möglichkeiten der Finanzierung. Holen Sie gegebenenfalls auch eine zweite Meinung in Bezug auf die Behandlung ein.
  • Vergleichen Sie verschiedene Praxen. Die Preise können sich stark unterscheiden, zum Beispiel je nach Bundesland.
  • Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung kann sinnvoll sein, um Behandlungen, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden, zu finanzieren. Wichtig: Für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder angeraten wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Nach dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung gilt bei den meisten Versicherern eine Wartezeit. Erst danach können Sie über den neuen Tarif eine Zahnersatzbehandlung finanzieren.
  • Gehen Sie regelmäßig zur Kontrolle. Mit einem lückenlos gefüllten Bonusheft verringern Sie Ihren Eigenanteil.
  • Schließlich hilft die regelmäßige Vorsorge und Mundhygiene, Ihre Zähne möglichst lange gesund zu erhalten, sodass erst gar keine umfassende Zahnsanierung nötig wird.

Quellen

Sarah Zöllner

Autorin

Sarah Zöllner schreibt als Journalistin und Autorin über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familien- und Gleichstellungspolitik. 2023 erschien ihr zweites Buch „Mütter. Macht. Politik. - Ein Aufruf!“. Für die Envivas informiert sie regelmäßig über Gesundheitsthemen und Wissenswertes rund um den Alltag mit Kindern. Mit ihrer Familie lebt sie nahe Heidelberg.